Langenberg. Im ersten Quartal des Jahres sind zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Die Verbraucherzentrale gibt einen Überblick.

Die Verbraucherzentrale (VBZ) weist darauf hin, das seit dem ersten Quartal 2020 wichtige Neuregelung für den Gesundheitsschutz von Patienten gelten. „Die Änderungen sollten alle Patientinnen und Patienten zum Wohle und Erhalt ihrer Gesundheit kennen und nutzen“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW.

Öffnungszeiten der Verbraucherzentrale

Online oder per Telefon (02051 809018) ist die Verbraucherzentrale in Velbert noch zu erreichen, und zwar zu den üblichen Öffnungszeiten.

Die lauten: montags bis freitags – außer mittwochs – jeweils von 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr; außerdem montags und donnerstags zusätzlich jeweils von 14.30 Uhr bis 18 Uhr.

Impfpflicht gegen Masern: Geschützt vor Risiken und Spätfolgen – etwa einer Gehirnentzündung – sind nur diejenigen, die im frühen Kindesalter gegen Masern geimpft wurden. Um flächendeckend für einen bundesweiten Schutz zu sorgen, gilt seit 1. März eine generelle Impfpflicht. Demnach dürfen nur noch gegen Masern geimpfte Kinder in einer Kita, Schule oder Kindertagespflegeeinrichtung aufgenommen werden. Eltern müssen hierfür einen entsprechenden Impfnachweis erbringen. Für Kinder, die bereits in Kitas betreut werden oder bereits eingeschult sind, muss der Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 vorgelegt werden. Die neue Regelung gilt auch für das Fachpersonal von Betreuungseinrichtungen, Schulen, Krankenhäusern und Gemeinschaftsunterkünften. Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Die bundesweite Notdienstnummer ist seit Anfang des Jahres geschaltet.
Die bundesweite Notdienstnummer ist seit Anfang des Jahres geschaltet. © rgb

Mehr Krebsfrüherkennung für Frauen: Seit Anfang des Jahres laden die Krankenkassen Frauen zwischen 20 und 65 Jahren alle fünf Jahre zu einer Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ein. Vor der Untersuchung werden sie über Nutzen und Risiken der – altersabhängigen – Angebote des Früherkennungsprogramms informiert. Generell gilt: Gynäkologische Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können weiterhin auch unabhängig von Schreiben der Krankenkassen und über das 65. Lebensjahr hinaus einmal im Jahr in Anspruch genommen werden.

Bundesweite Notdienstnummer und Terminvermittlung: Rund um die Uhr und bundesweit können Patienten seit Anfang des Jahres die 116 117 wählen, um in Akutfällen außerhalb regulärer Arzt-Sprechzeiten schnell Hilfe in Arztpraxen, Notfallambulanzen oder in Krankenhäusern zu finden. Zur Behandlung von Beschwerden können sie sich per Telefon auch einen Termin bei Ärzten oder Psychotherapeuten vermitteln lassen. Der Terminservice ist auch online nutzbar. Die Wartezeit auf einen Termin darf hierbei vier Wochen nicht überschreiten. Für den Zugang zum zentralen Terminservice benötigen Patienten einen zwölfstelligen Vermittlungscode von ihrem Hausarzt. Diesen Code finden Patienten auf dem Überweisungsformular des Arztes.

Infos und eine Beratung zu den Ansprüchen von Patienten gibt’s normalerweise in 20 örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Aktuell ist die Verbraucherzentrale aber nur telefonisch oder online erreichbar: www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung.