Kreis Mettmann. Für die WFB Werkstätten des Kreises Mettmann gilt wegen der Corona-Pandemie ein Betretungsverbot. Jetzt muss die Betreuung geregelt werden.

Einem erst seit diesem Mittwochmorgen vorliegenden Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zufolge gilt für alle Zweigwerkstätten der WFB Werkstätten des Kreises Mettmann in den Städten Velbert, Ratingen und Langenfeld ab Donnerstag, 19. März, ein so genanntes Betretungsverbot.

Beste Lösung auf dem kleinen Dienstweg

Das bedeutet nach Aussagen der WFB-Leitung, dass die Werkstätten für alle behinderten Mitarbeiter zunächst bis zum 19. April – also dem Ende der Osterferien – geschlossen bleiben. Im ersten Schritt werden nun erst einmal Mitarbeitende, Angehörige, Betreuer, Wohneinrichtungen und Fahrdienste über diesen Schritt informiert. Ähnlich wie in Schulen und Kitas werden für die Mitarbeiter, deren soziale Betreuung im häuslichen Rahmen oder in Wohneinrichtungen tagsüber auf keinen Fall anderweitig sichergestellt werden kann, Notbetreuungen in den Werkstätten eingerichtet. Darüber wird auf Antrag der Eltern oder Angehörigen bzw. Betreuer im Einzelfall entschieden. Mit den Wohneinrichtungen sollen auf dem kleinen Dienstweg die für beide Seiten beste Lösung besprochen und umgesetzt werden.

Fachkräfte arbeiten zunächst weiter

Die Fachkräfte der WFB gehen weiter ihrer Tätigkeit nach, bis klar ist, wie viel Personal für Notbetreuungen erforderlich ist und wo ggf. diese Fachkräfte andere soziale Einrichtungen unterstützen können. Zudem müssen wichtige Kundenaufträge fertig bearbeitet werden.

LVR begrüßt die Schließung

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat laut WFB-Mitteilung die weitgehende Schließung der Werkstätten ausdrücklich begrüßt. „Der Gesundheitsschutz der in den Werkstätten und tagesstrukturierenden Einrichtungen beschäftigten und betreuten Menschen und der Allgemeinbevölkerung hat für uns als Landschaftsverband Rheinland allerhöchste Priorität. Gleichzeitig ist es genauso wichtig, neben dem Gesundheitsschutz dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderung, die auf Betreuung und Unterstützung angewiesen seien, diese auch verlässlich erhalten“, wird aus der Erklärung zitiert.

„Auch wir als Werkstätten sind froh über den aus gesundheitlichen Gesichtspunkten längst überfälligen Schritt des Ministeriums“, erklärt WFB-Geschäftsführer Klaus Przybilla.