Velbert. „Betreten verboten“ heißt es wegen des Coronavirus ab sofort auch bei den Kitas in Velbert. Für eine Ausnahme brauchen die Eltern einen Nachweis.
Für alle Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen, heilpädagogischen Kitas und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) gilt auf Weisung des Landes seit diesem Montag ein so genanntes Betretungsverbot. Das bedeute, „übersetzt“ Hans-Joachim Blißenbach, dass diese Einrichtungen für „normale“ Kita-Kinder geschlossen seien. Allerdings müssten alle Kitas eine Notbetreuung sicherstellen, so der Stadtsprecher auf WAZ-Anfrage weiter.
In unentbehrlichen Schlüsselpositionen tätig
Diese sei für besondere Ausnahmefälle gedacht. Das betreffe Fälle, in denen beide Elternteile oder aber Alleinerziehende in „unentbehrlichen Schlüsselpositionen“ bzw. in einer „Kritischen Infrastruktur“ tätig seien. Dazu zählt etwa der Bereich Gesundheit (Ärzte, Pflegepersonal etc.), ebenso aber auch Energie, Ernährung/Hygiene und noch einiges mehr. Solche Eltern sollen ihre Kinder weiter wie gewohnt in die ihnen vertrauten Einrichtungen bzw. Pflegestellen bringen können und dort versorgt wissen. Die erwähnten Ausnahmen (Notbetreuungen) gelten auch für die städtischen Kitas Kollwitz-, Schiller- und Adalbert-Stifter-Straße. Wer zu den Schlüsselpersonen gehört, ist in einem Info-Schreiben des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration aufgelistet und erläutert. Auf dessen Internetseiten finden sich auch sämtliche Infos zum Betretungsverbot.
Schutz erfordert Einschnitte
„Wir müssen alles dafür tun, damit sich das Corona-Virus langsamer verbreitet“, erklärt Jugenddezernent Gerno Böll. „Mir ist bewusst, dass Schulschließungen und Betretungsverbot zu massiven Einschnitten führen. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Insbesondere schützen sie ältere und vorerkrankte Menschen, die unsere Solidarität brauchen.“
Entscheidung trifft der Träger
Der Nachweis, dass es sich um eine Schlüsselperson handelt, muss bis zu diesem Mittwoch, 18. März, den Kitas bzw. der Tagespflegeperson per Bescheinigung vom Arbeitgeber vorgelegt werden. Blißenbach zufolge soll das in allen Fällen bei der jeweiligen Einrichtung gemacht werden: „Der jeweilige Träger entscheidet auch.“ Übrigens: Die Frage etwaiger Kita-Beitragserstattungen ist nach Auskunft der Stadt zurzeit noch ungeklärt.
Der Vordruck für die Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit ist ab sofort auch auf www.velbert.de abrufbar.