Wuppertal. Landgericht Wuppertal: Weil er auf sein Auto angewiesen ist, darf der Mann trotz Fahrerflucht seinen Führerschein behalten und zahlt 900 Euro.
Einem 70 Jahre alten Autofahrer aus Velbert bleibt das Fahrverbot nach Flucht von einem Einpark-Unfall erspart. Das Landgericht in Wuppertal stellt seinen Prozess doch noch wegen geringer Schuld ein, wenn er 900 Euro zahlt. Dabei hatte der nicht vorbestrafte Mann einen einzigartigen Grund genannt, warum er einen Zusammenstoß gar nicht bemerken konnte.
„Das Auto wiegt zweieinhalb Tonnen. Und außerdem bin ich auf einem Ohr taub,“ sagte er. Auf die skeptische Nachfrage der Richterin, ob er denn dann überhaupt noch fahren könne, antwortete er ruppig: „Wieso nicht? Sie höre ich doch auch.“
Das Auto an anderer Stelle eingeparkt
Der Unfall hatte sich laut Anklage an einem Septembertag 2018 gegen 22 Uhr ereignet: Der Rentner habe sein Auto an einer Wohnstraße in Tönisheide abstellen wollen. Beim Einparken habe er das Fahrzeug hinter ihm getroffen. Der Schaden: 400 Euro. Einem Zeugen zufolge war der Angeklagte ausgestiegen und hatte an beiden Autos nachgeschaut. Dann habe er sich wieder ans Steuer gesetzt und einige Lücken weiter neu eingeparkt.
Auf Socken die Polizei getroffen
Der 70-Jährige soll in ein Wohnhaus gegangen sein. Wenige Minuten später sei er auf Socken wieder erschienen – und sei der Polizei in die Arme gelaufen, die den Unfall aufnahm. Der Mann bestritt, noch einmal zum Nachgucken zurück gekommen zu sein. Er habe sein Handy im Auto vergessen gehabt.
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In der Verhandlung vermittelte der Anwalt des Rentners: Seinen Mandanten treffe vor allem das Fahrverbot hart. Der 70-Jährige sei aufs Auto angewiesen. Das Gericht schloss sich dem an: Es müsste dem Angeklagten sonst Vorsatz nachweisen. Während der Ermittlungen war der Führerschein bereits für drei Wochen weg. Für die Geldzahlung bleiben dem Mann sechs Monate Zeit, dann ist der Prozess ohne Urteil und Strafe beendet. Der Betrag geht an die Landeskasse.