Velbert. Auch Online kommen täglich Drittanzeigen an. In der Regel schickt das Amt dann Mitarbeiter raus. In Ausnahmefällen gibt es direkte Knöllchen.
Vor dem Haus von Frau Müller parkt schon wieder ein PKW im Haltverbot und behindert die Zufahrt zu ihrem Garagenhof. Sie ruft beim städtischen Ordnungsamt an und bittet um Hilfe. Zehn- bis 20-mal pro Tag landen Anrufe über Falschparker beim Ordnungsamt, sagt Claudia Schoffelke, die Leiterin des Politesseneinsatzes in der Velberter Stadtverwaltung. Darin enthalten sind auch die Meldungen von Kehrmaschinenfahrern, deren Arbeit von Falschparkern am Straßenrand behindert wird. Hinzu kommen Meldungen per Mail, noch einmal in ähnlicher Menge.
Kommt eine solche telefonische Meldung (02051 262500) bei der Stadtverwaltung an, „schicken wir in der Regel jemanden raus, der sich die Situation vor Ort ansieht“, erklärt Daniel Paasch, Teamleiter beim Kommunalen Ordnungsdienst. Dann werde gegebenenfalls auch ein Knöllchen ausgestellt.
Anzeigenerstatter muss zur Aussage bereit sein
Aber das sei nicht immer der Fall, führt Claudia Schoffelke aus. „Wenn es beispielsweise das beanstandete Auto nur ca 10 Zentimeter vor einer doppelten Garagenausfahrt steht, dann macht der Mitarbeiter vor Ort ein Foto und entscheidet dann in Rücksprache mit uns, dass hier kein Bußgeld verhängt wird“, so Schoffelke weiter. „Wir wollen ja schließlich bürgerfreundlich sein“, sagt sie.
Strafzettel auf privatem Parkplatz
Auch bei falschem Parken auf einem Privatparkplatz droht dem Fahrer ein Knöllchen. So haben viele Supermärkte zeitliche Begrenzungen fürs Parken auf ihrem Gelände eingeführt. Hier müssen die Autofahrer eine Parkscheibe einlegen – ohne droht der Strafzettel.
Private Unternehmen kontrollieren das häufig für die Geschäfte. Und sie können bei unzulässigen Parken – wenn beispielsweise die Parkscheibe vergessen wurde – ein Knöllchen aus. Das ist rechtens, das Knöllchen muss bezahlt werden.
Auch online kommen Beschwerden zum Ordnungsamt. Mit denen werde ebenso verfahren, wie mit den telefonischen Anzeigen, so Paasch. Etwas anderes sei es, wenn der Online-Anzeige ein Foto mit dem Falschparker und dem betreffenden Verkehrsschild angehängt ist. „Das prüfen wir dann und schicken den Bescheid raus“, so Paasch. Allerdings, sagt Claudia Schoffelke, muss der Anzeigende wissen, dass er im Falle eines Gerichtsverfahrens als Zeuge aussagen muss. Und auf dem Bußgeldbescheid wird sein Name ebenfalls vermerkt. „Das schreckt dann manchen doch ab“, so Schoffelke weiter. Schließlich möchte man dann mit seinem Nachbarn doch keinen Streit haben.
Beim Ordnungsamt gibt es einige Stammkunden. „Es gibt Bürger, die rufen mehrfach am Tag an und melden Falschparker“, sagt Claudia Schoffelke.
„Verfahren wurde noch nicht beanstandet“
„Unser Verfahren wurde bislang noch nicht beanstandet“, versichert Daniel Paasch. Das ist anderswo anders. So bekam in Düsseldorf eine Autofahrerin laut eines Presseberichtes zwei Knöllchen für das gleiche Falschparken. Ein „netter Mitbürger“ hatte sie mit dem genau gleichen Foto fürs Falschparken an zwei verschiedenen Tagen bezichtigt. Der Düsseldorfer Behörde war das aber laut dem Zeitungsbericht nicht aufgefallen und sie verhängte gleich zweimal ein Bußgeld.
Erst beim Widerspruch der Frau war den Mitarbeitern des Amtes der Fehler aufgefallen. Das Düsseldorfer Amt will nun prüfen, ob der Antragsteller mit Absicht oder nur aus Versehen gehandelt hat. In der Landeshauptstadt gehen jedes Jahr 18.000 Fremdanzeigen an, wie viele davon falsch sind, ist nicht bekannt.