Velbert. Im neuen Aktionsplan gegen Straßenverkehrslärm in Velbert stehen einige Vorschläge für Maßnahmen. Sie stehen allerdings unter einem Vorbehalt.
Der Kampf gegen den Umgebungslärm geht weiter, um die Menschen vor schädlichen Folgen und Belästigungen zu schützen. Dieses Ziel verfolgt auch der „Lärmaktionsplan Stufe 3 für die Stadt Velbert“, den der Rat jetzt bei drei Enthaltungen seitens der FDP beschlossen hat. Die Stadt kommt allerdings lediglich beim Straßenverkehrslärm ins Spiel, wie Michael Hubben im Gespräch mit der WAZ erläuterte. Hingegen ist nach Auskunft des Stadtplaners für Schienenverkehrslärm das Eisenbahnbundesamt zuständig, können Städte und Gemeinden beim Krach von Jets allenfalls versuchen, z. B. über die Fluglärmkommission Einfluss geltend zu machen.
Die Krux bei den Straßen sei zudem, dass die Stadt bzw. die Technischen Betriebe Velbert (TBV) eben nicht bei allen Baulastträger seien, in etlichen Fällen seien das vielmehr der Kreis oder eben der Landesbetrieb Straßen NRW. Eine Option bei kommunalen Straße sei natürlich immer lärmoptimierter Asphalt, der geringere Rollgeräusche bewirke. Allerdings sei das lediglich dort sinnvoll, wo tatsächlich auch schneller gefahren werde. Andernfalls wäre nämlich der Motorlärm höher.
Tempo herabsetzen ist preiswert
Ein weiteres Mittel der Wahl sei auch die Herabsetzung des Tempos. „Das kostet nix.“ Allerdings gehe etwa Straßen NRW so etwas nur sehr zögerlich an: „Da muss man echt dicke Bretter bohren.“
„Brennpunkte“ vor Ort sind Hubben zufolge vor allem die Rheinland- und Langenberger Straße; zudem gebe es viel Klagen über das Autobahndreieck Velbert-Nord – und das vor allem aus dem Langenhorst. Bei der ersten Stufe wurden Straßen mit einer Belastung von jährlich mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen erfasst. Dazu gehören etwa die A 535 und A 44, die Friedrich-Ebert- sowie Heide-, Rheinland- und Langenberger Straße.
Fast 6000 Einwohner betroffen
Die dritte Stufe betrachtet nunmehr auch Straßenabschnitte, die per anno von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen benutzt werden. Laut Auflistung beinhaltet das die Bonsfelder Straße (L 924), die Bonsfelder-, Haupt-, Panner- und Straße des 17. Juni (L 107), die Vogteier-, Haupt- und Kuhlendahler Straße (L 107), die Siebeneicker Straße (L 107), die Asbrucher Straße (L 355) und die Heiligenhauser Straße (B 227). Die Anzahl der betroffenen Einwohner summiert sich auf insgesamt 5914 Bürger.
Wobei sich die Skala bei dem so genannten 24-Stunden-Pegel von 55 bis 60 Dezibel bis hoch zu 75 Dezibel bewegt. Entlang der 535 seien streckenweise „noch relativ humane Werte“ gemessen worden, es gebe aber auch Beschwerden, berichtet der Fachmann, „aber über 70 ist es wirklich heftig laut“. Dann schade es der Gesundheit.
Den Lkw-Verkehr gezielt lenken
Zwecks Entlastung nicht zuletzt der Anwohner der Langenberger Straße ist eine Lenkung per Lkw-Navi-System in Arbeit, die für den Verkehr, der das Industriegebiet Röbbeck ansteuert, genau diese Straße gezielt ausklammert. Zur Stufe 3 gehören zwölf vom Gutachter vorgeschlagene und eng mit der Verwaltung abgestimmte Maßnahmen-Bereiche – jeweils dort, wo es erstens laut ist und zweitens vergleichsweise viele Menschen wohnen.
Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt
Unter anderem wird angeregt, im Zuge des Verlaufs Haupt-, Panner- und Straße des 17. Juni die Fahrbahn durch lärmmindernden Asphalt zu erneuern, wenn dort eine Sanierung erforderlich wird. Ähnliches, zuzüglich städtebaulicher und passiver Maßnahmen, ist für die Rheinland- und Langenberger Straße vermerkt. Bezüglich des Autobahndreiecks A 535/A 44 will man mit dem Landesbetrieb über Schallschutz und eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 100 verhandeln. Allerdings gilt
Hinter dem Plan stecken vier Urheber
Der „Lärmaktionsplan Stufe 3“ wurde in Zusammenarbeit des Stadtplanungsamtes, der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Velbert und der Technischen Betriebe erstellt.
Hinzu kam externes Fachwissen: An der Erarbeitung war auch das „Büro Stadtverkehr“ in Hilden beteiligt. Dieses befasst sich schwerpunktmäßig mit der Planung und Umsetzung verkehrlicher und stadträumlicher Maßnahmen.
grundsätzlich: Die Realisierung einzelner kommunaler Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Etat- und Konsolidierungsbeschlüsse des Rates, wenn sie mit Ausgaben verbunden ist.
Städte müssen alle fünf Jahre wieder ran
Bei dem Lärmaktionsplan handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Die Städte müssen ihre Pläne alle fünf Jahre überprüfen und gegebenenfalls bearbeiten. „Es ist gut, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen“, findet Michael Hubben, „aber man muss viel Arbeit hineinstecken und die Kosten bleiben an der Stadt oder beim Land hängen.“