Langenberg. . Hans Josef Altmann fürchtet, dass eine Treppe an der Frohnstraße zusammenfallen könnte. Nun fordert die Stadt eine Stellungnahme vom Eigentümer.
Einen buchstäblichen Brocken an Problemen sieht Hans-Josef Altmann nach wie vor, wenn er durch die Frohnstraße fährt. Denn auf Höhe der Hausnummern 2 bis 4 gibt es eine baufällige Treppe, aus der sich schon Steine lösen. Bereits Ende März hatte sich der Langenberger sowohl an die Stadt als auch an die WAZ gewandt (siehe Bericht vom 30. März). Doch obwohl sich sogar das Bauordnungsamt zwischenzeitlich bei dem Eigentümer der Treppe gemeldet habe, sei nichts passiert. Dafür gibt es allerdings einen Grund.
Langenberger sieht erhebliche Gefahren
Zunächst aber hat Hans-Josef Altmann große Sorgen wegen der aus seiner Sicht maroden Treppe. Denn: „Der Schaden hat sich nun immer weiter ausgedehnt, der Hohlraum ist größer geworden, die Stufen haben sich weiter abgesenkt und die Treppe ist schon gespalten.“ Der 58-Jährige befürchtet, dass das Bauwerk schon bald ganz instabil wird und ganze Gesteinsbrocken auf die Straße fallen könnten. Das wiederum würde eine erhebliche Gefahr für durchfahrende Autos darstellen, zumal die Frohnstraße abschüssig sei und die Steine sogar bis zur Voßkuhlstraße rollen könnten. „Die Zeit und das Wetter arbeiten auch gegen die Treppe. Wenn nicht bald etwas passiert, könnte es lebensgefährlich werden“, meint Altmann.
Zunächst hatte er zur Ausbesserung der Treppe die Technischen Betriebe (TBV) angeschrieben. Diese sind allerdings nach eigener Auskunft nicht für die Treppe zuständig, da sie einem privaten Eigentümer gehört. Allerdings leiteten die TBV die Angelegenheit an das Bauordnungsamt weiter, das wiederum den Eigentümer kontaktiert und um eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt gebeten hat.
Eigentümer muss sich bis zum 18. Mai äußern
Wie Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach auf Anfrage mitteilte, ist die Frist zur Stellungnahme jedoch noch nicht abgelaufen: „Der Eigentümer hat bis zum 18. Mai Zeit, sich nun zu äußern.“ Und da dieses Datum noch nicht verstrichen sei, sei das Bauordnungsamt eben noch nicht weiter aktiv geworden.
Der Stadtsprecher weist weiterhin explizit darauf hin, dass sich die betreffende Treppe im Privateigentum befinde und die Stadt aus diesem Grunde zunächst keine unmittelbare Handhabe habe. Doch: „Der Eigentümer ist darauf hingewiesen worden, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.“ Allerdings, so Blißenbach weiter, sehe die Stadt noch keine unmittelbare Gefahr, die von der Treppe ausgehe. Dennoch: Weitere mögliche Schritte würden dann erwogen, wenn die Stellungnahme zur Treppe vorliege.
>>>HIER KANN MAN SICH MELDEN
- Wem in der Stadt Baufälligkeiten auffallen, kann sich an die Technischen Betriebe wenden, wenn es sich um städtische Straßen handelt: (02051) 262626.
- Bei privaten Grundstücken sind das Ordnungsamt oder das Bauordnungsamt zuständig. Beide Ämter befinden sich im Rathaus, Thomasstraße 1, und sind telefonisch zu erreichen unter (02051) 26-0 (dann durchstellen lassen).