Wuppertal/Velbert. . Bei einer Auseinandersetzung in der Velberter Innenstadt wurde das Opfer geschlagen und getreten. Einige Fragen bleiben allerdings ungeklärt.
Glimpfliches Ende im Strafprozess um eine Straßenschlägerei in der Innenstadt für einen 26 Jahre alten Angeklagten aus Velbert: Der Mann muss 1400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, dann stellt das Landgericht in Wuppertal das Verfahren gegen ihn ohne Urteil ein. Der kaufmännische Angestellte vermeidet damit sechs Monate Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Die hatte das Amtsgericht nicht rechtskräftig verhängt. Sein Führungszeugnis bleibt nun ohne Eintrag.
Wer tatsächlich zuschlug, bleibt weiterhin unklar
Zeugen zufolge war der Angeklagte mit drei gleichalten Freunden in der Nacht zum 1. November 2016 in der Fußgängerzone auf einen entfernten Bekannten getroffen, das spätere Opfer. Spannungen unter den alkoholisierten Beteiligten habe es schon zuvor bei einer Halloween-Feier am Abend in einer Gaststätte gegeben. Ein neuer Streit habe sich schnell zur Prügelei gesteigert. Der mutmaßlich Geschädigte habe Schläge und Tritte erlitten. Dieser Mann berichtete über den 26-Jährigen: „Er fand, glaube ich, nicht lustig, dass ich ihn auf seine Ex-Freundin angesprochen habe.“
Im Landgericht entspann sich ein Prozess voller Wechselfälle. Zwei weitere Männer aus der Vierergruppe erschienen und setzten sich zunächst auf die Anklagebank - im Glauben, die Staatsanwaltschaft greife ihre Freisprüche an. Nur hatte die ihre Berufung nachweislich längst zurückgenommen. Mitbekommen hatte das nicht mal das Gericht.
Opfer will den Prozess nur noch „hinter sich“ haben
Aus den vermeintlichen Mitangeklagten wurden damit Zeugen. Laut deren Aussage hätte der Angeklagte gar nichts gemacht. Nur der bereits verurteilte vierte Freund habe einmal zugeschlagen. Der Geschlagene hingegen erklärte, er wisse fast nichts mehr: „Es ist lange her. Ich war betrunken. Ich will das hinter mir haben.“ Eine Frau, die mit den Vieren unterwegs gewesen sein soll, sagte in einer weiteren Version, alle hätten getreten. Und der Angeklagte habe sie per Internet-Chat unter Druck gesetzt.
Der wiederum spielte Handy-Nachrichten der Frau vor: Sie wisse nicht, wer getreten habe. Darauf schlug der Verteidiger des 26-Jährigen das Ende des Verfahrens vor. Die Staatsanwältin stimmte zu.
Die Zahlung des Angeklagten geht ans bergische Kinderhospiz. Der Betrag entspricht einem Monatseinkommen des Mannes. Nach Schluss der Sitzung ließ er sich erleichtert von Angehörigen umarmen.