Velbert. . 48-jähriger Mettmanner erhält wegen Diebstahls sechs Monate auf Bewährung. Er kommt mit 21 Vorstrafen zur Verhandlung vorm Amtsgericht Velbert.
Peter K. wirkt erleichtert. „Einverstanden“, sagt er und lächelt sogar ein bisschen, nachdem er das Urteil gehört hat. Er muss seine sechsmonatige Freiheitsstrafe nicht verbüßen, weil Richterin Lisa Keding diese zur Bewährung ausgesetzt hat. „Das war aber hier das letzte Mal“, sagt sie dem erheblich vorbestraften und unter Bewährung stehenden Mettmanner dann sehr deutlich. Er hat am 16. März 2017 in der Tönisheider Aldi-Filiale vier Red-Bull-Dosen gestohlen. Für 6,56 Euro.
Richterin stellt positive Sozialprognose
Zugute kommt dem 48-Jährigen, das ist nach dem Gutachten der ärztlichen Sachverständigen klar, dass er wegen seines sehr niedrigen Intelligenzquotienten und einer geistigen Behinderung vermindert schuldfähig ist. „Und ich bin davon überzeugt“, sagt Richterin Lisa Keding, „dass ich eine positive Sozialprognose stellen kann.“
Schlaganfall im März 2018 erlitten
Eine positive Sozialprognose? Diese ergibt sich daraus, dass Peter K. trotz seiner 21 Eintragungen im Bundeszentralregister – erstmals ist er am 17. Dezember 1991 in Gladbeck wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldstrafe von 1200 D-Mark verurteilt worden – wieder auf einem guten Weg zu sein scheint. „Seit Sie“, sagt die Richterin, „in der Reha und medikamentös eingestellt sind.“ Unter anderem leidet der Diabetiker unter Bluthochdruck und hat im März 2018 einen Schlaganfall erlitten. „Der hat mir, auch wenn sich das komisch anhört, das Leben gerettet“, sagt Peter K. „Ich habe kein Verlangen mehr nach Red Bull.“
Angeklagter hatte bereits einen Prozess in Langenfeld
Gestohlene Red-Bull-Dosen – 13 aus einem Lidl-Laden , um genau zu sein – haben dem ehemaligen Beton- und Stahlbauer bereits am 27. Januar 2017 vor dem Amtsgericht Langenfeld eine zur Bewährung ausgesetzte viermonatige Freiheitsstrafe beschert, so dass nun eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten gebildet worden ist.
Weiteres Red-Bull-Verfahrenin Mettmann
Damit entspricht die Richterin exakt der Forderung der Staatsanwaltschaft, teilt dem Verurteilten aber auch gleich mit, dass sie nicht sagen könne, „was mit der anderen Bewährung passiert“. Peter K. muss sich demnächst noch vor dem Amtsgericht Mettmann verantworten. Auch dort wird ihm vorgeworfen, gestohlen zu haben. Klar: Red-Bull-Dosen.
Kleptomanie? Die Sachverständige will dies nicht bestätigen. „Er hatte den Druck, Koffein und Zucker zu sich zu nehmen“, sagt Verteidigerin Claudia Lenné in ihrem Plädoyer. „Als Eigentherapie.“ Und selbst erklärt der Mettmanner, der inzwischen auch von einem Sozialarbeiter unterstützt wird, dass es bei ihm immer ein besonders gutes Gefühl ausgelöst habe, wenn er Red Bull getrunken habe.
Zeuge muss 450 Euro Ordnungsgeld zahlen
Ob es letztlich in Tönisheide die zunächst vorgeworfenen zehn Red-Bull-Dosen oder die von Peter K. zugegebenen vier gewesen sind, ist unerheblich. Der Zeuge, der dies vielleicht hätte aufklären können, fehlt bei der Gerichtsverhandlung und bekommt in naher Zukunft Post. Richterin Lisa Keding hat nämlich ein Ordnungsgeld von 450 Euro verhängt. „Er ist jetzt schon“, sagt sie, „zum dritten Mal nicht erschienen.“
Zahlen muss auch Peter K., der im Rahmen seiner Reha in einem Gebrauchtwaren-Laden 1280 Euro monatlich verdient und dem das Gericht zugute hält, dass durch seine Tat kein Schaden entstanden ist. Er muss dem Deutschen Kinderschutzbund Mettmann 300 Euro überweisen.
>>FREIHEITSSTRAFEN BIS ZU FÜNF JAHREN
- Wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sie für sich oder einen Dritten zu behalten, macht sich nach Paragraf 242 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
- Nach Paragraf 248a des StGB wird der Diebstahl einer geringwertigen Sache nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt. Geringwertig sind Sachen, die einen Wert von unter 50 Euro haben. Im Fall einer verminderten Schuldfähigkeit liegt die Höchststrafe bei drei Jahren und neun Monaten Freiheitsentzug.