Velbert. . Silvia Wönnemann aus Heiligenhaus ist nach einer Behandlung 2013 schwerbehindert geworden. Die Angeklagte, Jian Xin C., muss 8400 Euro zahlen.
Es ist noch lange nicht 9 Uhr am Mittwochmorgen, als Silvia Wönnemann schon längst im Amtsgericht Velbert ist und von einem kleinen Fernseh-Team umlagert wird. Der Prozess gegen Jian Xin C. wird fortgesetzt, gegen jene Frau also, in deren Akupunktur-Behandlung sich die Heiligenhauserin im März 2013 zweimal begeben hat, um ihre Nackenschmerzen zu lindern. In der Folge hat Silvia Wönnemann ein Martyrium erlebt, an das sie seitdem tagtäglich erinnert wird, für das das Schöffengericht die Angeklagte aber nicht komplett verantwortlich macht. „Es kann nicht nachgewiesen werden, dass die Folgen auf die Akupunktur zurückzuführen sind“, sagt Richterin Klaudia Kunze, die Jian Xin C. zu einer Geldstrafe in Höhe von 8400 Euro verurteilt (120 Tagessätze zu 70 Euro) – wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Schon auf dem Flur plädiert die 57-jährige, die im Gegensatz zu ihrem Mann keine Approbation besitzt, vor Verhandlungsbeginn und laufender Kamera für sich selbst. „Das ist alles eine Lüge, das hat mit mir nichts zu tun“, sagt sie unter anderem, während Silvia Wönnemann ein paar Meter weiter sitzt, ihren Kopf in ihre Hände senkt und sich manchmal auch die Ohren zuhält.
Die Halswirbelsäule muss versteift werden
Nachdem sie sich vor fast sechs Jahren Akupunktur-Hilfe in Velbert gesucht hat, folgen schreckliche Monate für die 54-Jährige: Am Nacken und der rechten Hand bilden sich Abszesse, der Eiter zerfrisst zwei Wirbel, so dass im Juni 2013 die Halswirbelsäule versteift wird und Silvia Wönnemann ihren Kopf nicht mehr drehen und auch nicht mehr nicken kann. Eine Blutvergiftung, ein Herzinfarkt, eine Hirn- und Knochenhautentzündung sowie dreieinhalb Wochen im künstlichen Koma sind weitere Erscheinungen dieser Qual. Es hat sogar Lebensgefahr bestanden.
Vor dem Schöffengericht geht es nun darum zu klären, ob die Akupunktur für die schlimmen Schäden, die Silvia Wönnemann erlitten hat, verantwortlich ist. Dazu werden an diesem Mittwoch sehr lange ein Sachverständiger, der einen kausalen Zusammenhang für sehr wahrscheinlich hält, und ein Gutachter der Verteidigung gehört, der an einem solchen Zusammenhang „schwere Zweifel hat“, wie er sagt. Er spricht von einer „Schleimhautentzündung, die leider einen sehr schicksalhaften Verlauf genommen hat“.
Die Verteidiger fordern Freispruch
Während Jian Xin C. die Verhandlung mit ihrem Sohn, einem Dolmetscher sowie ihren Verteidigern Jochen Lehnhoff und Christian Preußler auf der Anklagebank nahezu gelassen verfolgt, meidet Silvia Wönnemann den Gerichtssaal bis zur Urteilsverkündung. „Bei der ersten Verhandlung bin ich rausgegangen, das wühlt einen unheimlich auf“, sagt sie.
So bekommt sie zunächst auch gar nicht mit, dass Staatsanwalt C. H. Beck für Jian Xin C. eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten fordert, „die selbstverständlich zur Bewährung ausgesetzt werden kann“, wie er sagt. Indes plädieren die beiden Verteidiger für Freispruch. „Wir suchen nach Ursachen, aber die brauchen wir gar nicht“, sagt Christian Preußler. „Es sind genügend Zweifel gesetzt, die eine gefährliche beziehungsweise schwere Körperverletzung ausscheiden lassen.“
Zivilprozess im März vor dem Wuppertaler Landgericht
Die Zweifel und teilweise ungeklärten Details führen schließlich auch zum Urteil, das das Schöffengericht nach einer halbstündigen Beratung verkündet. Inzwischen ist auch ein zweites Fernseh-Team eingetrudelt. Ganz klar ist, dass Jian Xin C. gegen das Heilpraktiker- sowie das Arzneimittelgesetz verstoßen hat, weil sie ohne Approbation selbstständig gearbeitet hat und Silvia Wönnemann seinerzeit unerlaubt ein Medikament mitgegeben hat. Zudem hat die 57-Jährige, die in China als Oberärztin tätig gewesen ist, die Haut ihrer Patientin nicht vorschriftsmäßig desinfiziert. „Von einer Freiheitsstrafe waren wir ganz weit entfernt“, sagt Richterin Klaudia Kunze und erklärt, dass das Gericht davon ausgehen könne, dass bei der Behandlung keine verschmutzten Akupunktur-Nadeln zum Einsatz gekommen seien.
Nicht nur die Richterin hätte sich von der Angeklagten ein bisschen mehr Einsicht gewünscht – auch Silvia Wönnemann, die als Nebenklägerin auftritt. „Ich habe den Eindruck, dass sich die Angeklagte um Recht und Gesetz nicht sonderlich schert“, sagt ihre Rechtsanwältin Karoline Seibt und macht deutlich, dass „es uns nicht darum geht, dass sie ins Gefängnis wandert“. Sondern? „Ich gehe davon aus, dass wir den Zivilprozess gewinnen werden“, sagt die Fachanwältin für Medizinrecht. Wenn sich die Parteien im März vor dem Wuppertaler Landgericht wiedertreffen werden, geht’s ausschließlich um Geld. Der vorläufige Streitwert ist mit 90 000 Euro beziffert.
>>AKUPUNKTUR
- Die Akupunktur ist eine alternativmedizinische Behandlungsmethode der traditionellen chinesischen Medizin (TCM), bei der eine therapeutische Wirkung durch Nadelstiche an bestimmten Punkten des Körpers erzielt werden soll.
- Bei der traditionellen Form der seit dem zweiten Jahrhundert vor der Zeitenwende in China und Japan praktizierten Akupunktur wird von einer Lebensenergie des Körpers (Qi) ausgegangen, die auf definierten Leitbahnen beziehungsweise Meridianen zirkulieren und einen steuernden Einfluss auf alle Körperfunktionen haben soll. Ein gestörter Energiefluss soll Erkrankungen verursachen, und durch Stiche in auf den Meridianen liegende Akupunkturpunkte soll die Störung im Fluss des Qi wieder behoben werden.