Velbert. . Gewerkschaft kritisiert zu lange Fahrzeiten zum Einsatzort. Bürgermeister sieht Wehr leistungsfähig. Gericht soll über Dienstpläne entscheiden.

Der Streit um Dienstpläne und Einsatzbereitschaft der Velberter Feuerwehr geht in die nächste Runde. Nachdem Bürgermeister Dirk Lukrafka in einer Stellungnahme am Donnerstagnachmittag betonte, dass die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Velberter Wehr sichergestellt sei, widersprach die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft vehement und prompt. So seien die Fahrzeiten zu einigen Einsatzorten im Stadtgebiet von der Hauptwache an der Kopernikusstraße deutlich zu lang.

„Vorgeschriebene Einsatzzeiten werden nicht eingehalten“

Vor allem nach Langenberg sind die Wege weit.  
Vor allem nach Langenberg sind die Wege weit.   © Harald Wiegand

Die Feuerwehrgewerkschaft legte dazu einen Auszug aus einem Gutachten vor, nach dem vor allem bei Einsätzen in Neviges und Langenberg die vorgeschriebenen Fahrzeiten zum Einsatzort von acht Minuten deutlich überschritten werden. Häufig würde der Einsatzort außerdem nicht in der vorgeschriebenen Stärke erreicht. „Danach ist die Darstellung, es wäre alles in bester Ordnung, sehr verwunderlich“, schreibt die Gewerkschaft in ihrer Stellungnahme. Dem Rat der Stadt wurde außerdem auf Anfrage der Piraten im Juli 2018 mitgeteilt, dass die im Brandschutzbedarfsplan verabschiedeten Schutzziele nicht in allen Fällen eingehalten werden könnten.

„Einsatzbereitschaft ist nicht in Gefahr“

„Da hilft auch der Hinweis auf die Freiwillige Feuerwehr vor Ort nur wenig, denn die ehrenamtlichen Wehrleute brauchen mindestens 15 bis 20 Minuten, bis sie am Einsatzort sein können, da sie ja vorher auch noch zur Wache fahren müssen“, sagt August-Friedrich Tonscheid von Velbert anders dazu. Bürgermeister Lukrafka hingegen sieht die Einsatzbereitschaft nicht in Gefahr und erklärt, dass diese durch Neueinstellungen auch künftig gesichert sei. „Obwohl es bundesweit bei den Feuerwehren und Rettungsdiensten immer wieder Probleme bei der personellen Besetzung gibt, ist es in Velbert gelungen, die in den letzten drei Jahren freigewordenen Stellen wieder zu besetzen. Dies belegt, dass die Stadt Velbert ein attraktiver Arbeitgeber ist,“ so Lukrafka.

Ausgangspunkt des Streites war der neue Dienstplan

Der Streit zwischen Feuerwehrleuten, Gewerkschaft und Stadt hatte sich eigentlich an einem neuen Dienstplan entzündet. Den hatte die Verwaltung den Feuerwehrleuten kurz vor Weihnachten zukommen lassen, zum 2. Januar trat dann der neue Plan in Kraft. Dieser Plan sei mit Feuerwehrleuten erarbeitet worden, der Personalrat habe zugestimmt, so Lukrafka. Der Bürgermeister weiter: „Bis zum heutigen Tage ist kein Mitarbeiter der Feuerwehr Velbert an mich herangetreten, um eventuelle Probleme aufgrund der Dienstplangestaltung zu thematisieren.“ Dazu Andreas Jedamzik, stellvertretender Landesvorsitzender der DFeuG: „Mindestens 40 Feuerwehrleute haben noch vor Weihnachten Widerspruch gegen das Dienstplanmodell eingelegt.“ Somit stimme es nicht, dass sich niemand gemeldet habe.

Eilentscheidung beantragt

Die Arbeitsgruppe der Wehrleute, die sich mit dem neuen Dienstplan beschäftigt habe, habe noch im Dezember darauf hingewiesen, dass viele Punkte geklärt werden müssten. Gegen den ausdrücklichen Willen der Mitarbeiter habe der Personalrat dann aber zugestimmt.

Gemeinsam mit der Gewerkschaft haben nun Feuerwehrleute beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Eil-Entscheidung gegen den Dienstplan beantragt, am 11. Februar soll es eine Entscheidung geben.

>>>DIE DEUTSCHE FEUERWEHR-GEWERKSCHAFT

  • Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) ist eine deutsche Gewerkschaft, die sich für die Belange von Feuerwehrleuten einsetzt. Sie vertritt Angehörige von Berufs-, Hauptamtlichen-, Werk-, Betriebs- und Flughafenfeuerwehren sowie Beschäftigte im Rettungsdienst, die bei kommunalen Arbeitgebern angestellt sind.
  • Die DFeuG wurde am 1. Mai 2011 in Solingen gegründet. Hervorgegangen ist sie aus der 2006 gegründeten Interessenvertretung der Feuerwehr e. V. IdFw, deren Geschäftsführer der Solinger Rechtsanwalt Uwe Scherf war. Die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Solingen (NRW).