Wuppertal. . 32-Jähriger hat sich selbst um einen Therapieplatz gekümmert. Zuvor hatte er Diebstähle in Velbert begangen. Gericht gewährt ihm eine Chance.
In einem Prozess um Diebstähle in Velbert hat das Landgericht Wuppertal die Strafe für einen 32 Jahre alten Angeklagten abgemildert. Der heroinsüchtige Mann darf in eine Therapieeinrichtung, die er sich selber ausgesucht hat. Die Richter reagierten damit auf sein Bemühen, die Suchtkrankheit zu bekämpfen. Zwangseinweisung in eine Entziehungsklinik droht dem Mann nur noch, wenn er seine Behandlung nicht durchsteht. In der Berufungsverhandlung ging es um einen Diebstahl in einer Innenstadt-Kirche.
Werkzeugkoffer entwendet und Auto gestohlen
Laut Geständnis erschien er dort im Oktober 2017. Er habe den Pfarrer um Geld bitten wollen. Dann habe er aber statt dessen den Werkzeugkoffer eines Handwerkers durchsucht, der dort arbeitete. Die Beute: Kein Geld aber ein Schlüssel zum Auto des Opfers. Der Angeklagte habe sich des Wagens bemächtigt und sei damit weggefahren. Werkzeug, das er darin fand, habe er verkauft. Einen Führerschein habe er nicht gehabt.
Laut Gericht nahm die Polizei den Velberter wenige Tage später am Jobcenter fest: Er sei mit dem gestohlenen Wagen zu einem Termin dort gefahren. Die Beamten hätten klare Zeichen von Drogenentzug bemerkt. Zum Autoschlüsseldiebstahl in der Kirche kommentierte die vorsitzende Richterin: „Es gehört einiges dazu, so etwas zu machen.“ Mildernd wirke sich nur aus, dass die Tat kaum geplant gewesen sei.
Richterin lobte, dass Mann sich um Therapie kümmert
Ebenfalls eingestanden hat der Angeklagte weitere Diebstähle in Supermärkten. Seinem Vermieter habe er Elektro-Werkzeug weggenommen. Dabei habe der Mann ihm trotz Sucht vertraut. Ziel der Taten sei jeweils gewesen, Geld für Drogen zu bekommen. Die konsumiere er seit der Jugend. Beide Eltern seien suchtkrank.
Den Richtern legte der Mann einen Brief einer Suchthilfe-Einrichtung in einer anderen Stadt vor. Er könne Anfang April dort einziehen. Die vorsitzende Richterin stellte fest: „Sie haben sich wirklich gekümmert. Das hat man selten.“ Er wiege damit einiges auf, das die Staatsanwaltschaft gegen ihn anführte: Vorstrafen und Diebstähle in Bewährungszeiten, teils im Takt weniger Wochen. Die Richterin: „Zu einem Teil ist das eben krankheitsbedingt.“ Der zuständige Gerichtspsychiater bestätigte: Die Wunschtherapie sei aus ärztlicher Sicht zu befürworten.
„Wenn es jetzt nicht funktioniert, kippt für Sie alles um“
Der Anwalt des Mannes erklärte, sein Mandant wolle vor allem nicht in eine Klinik, in der nur Ersatzdrogen auf ihn zu kämen: Er wolle los von der Sucht. Durch das neue Urteil kann er das erreichen. Derzeit verbüßt der Mann Haft. Die Staatsanwaltschaft entscheidet noch über die mögliche Zurückstellung weiterer Strafen. Die Richterin erklärte: „Wir haben alles getan, was möglich ist. Wenn es jetzt nicht funktioniert, kippt für Sie alles um, wie im Domino-Effekt. Es kommt auf sie an.“ Der Angeklagte hat das Urteil bereits angenommen.