Velbert. . TBV-Gremium beschließt neue Friedhofssatzung. Die Kalkulation ist künftig kostendeckend. Basisgebühr ist das Reihengrab, und das wird billiger.

Bislang wurden im jährlichen Turnus lediglich jeweils die Gebührensätze verändert, doch jetzt gibt es eine neue, komplett überarbeitete Satzung für die kommunalen Friedhöfe in Velbert. Die Kalkulation sei – mit Ausnahme der Friedhofskapellen – kostendeckend, es gebe leistungsgerechtere Gebührensätze und man habe die Struktur vereinfacht, erläuterte Torben Steinhauer im Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Velbert (TBV). Steinhauer ist Justitiar und Referent des TBV-Vorstandes. Das Gremium votierte am Dienstagabend einstimmig bei nur einer Enthaltung für die Änderungen, die zuvor allesamt bereits in der AG Friedhöfe – eine Art Unterausschuss des Verwaltungsrates – ausgiebig besprochen worden waren.

Gebühren sind wettbewerbsfähig

Für fünf Friedhöfe zuständig

Die TBV unterhalten die fünf kommunalen Friedhöfe: Nordfriedhof, Waldfriedhof und Friedhof Rottberg in Velbert-Mitte sowie die Friedhöfe Hohlstraße und Pütterfeld in Langenberg.

Darüber hinaus pflegen und unterhalten die Mitarbeiter der Technischen Betriebe die Kriegs gräberanlagen, Ehrenmale und auch die jüdischen Friedhöfe im gesamten Stadtgebiet.

Die neue Satzung tritt am 1. Januar in Kraft und beschert teils drastische Anstiege. So klettert die Gebühr für die Grabstätte im Baumhain um 50 Prozent, wird das Wahlgrab zehn Prozent teurer, wie Steinhauer auf WAZ-Anfrage mitteilte. Allerdings gibt’s auch die umgekehrte Entwicklung. Etwa beim Reihengrab, das um 43 Prozent günstiger wird als bisher. „Im Vergleich mit umliegenden Städten und konfessionellen Friedhöfen sind wir schon relativ weit oben“, beschreibt Steinhauer das Ranking, „aber viele Nachbarstädte rechnen nicht kostendeckend und schießen Steuergeld hinzu.“

Kosten auf mehr Fälle verteilt

Sven Lindemann, sein Chef, formuliert es so: „Wir sind nicht die Günstigsten, aber Sie finden bei jeder Grabart auch Friedhöfe, die teurer sind.“ Die alte Satzung sei sehr schwerfällig und die Gebühren nur wenig transparent, sagt der Vorstandsreferent. Zudem hätten stark gefragte Grabarten günstiger werden müssen, weil sich die feststehenden Kosten auf mehr Fälle verteilten, derweil wenig gefragte hätten teurer werden müssen.

Ein Faktor für den Mehrwert

Bei der nunmehr angewandten Äquivalenzmethode, die die alte Kalkulationsmethode ablöst, ist die Basis das Reihengrab. Sodann werden Aspekte wie Zeitdauer, Fläche, Möglichkeit der Verlängerung oder Mehrfachbestattung und Pflegeaufwand berücksichtigt und über einen Faktor in Anrechnung gebracht. So weist beispielsweise ein Wahlgrab den Faktor bzw. Mehrwert von 2,2 auf und kostet den 2,2-fachen Gebührensatz.