Mettmann. . Untreue-Prozess: Zwei Jahre und eine Geldstrafe für den Angeklagten. Sohn kommt mit Geldstrafe davon, Verfahren gegen Ehefrau eingestellt.

Der ehemalige stellvertretende Leiter des Liegenschaftsamtes beim Kreis Mettmann kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Dem 58-jährigen Velberter war schwere Untreue vorgeworfen worden. Am dritten Prozesstag gestand er nun, in 136 Fällen Luftrechnungen erstellt und so insgesamt mehr als 140 000 Euro ergaunert zu haben. Mit ihm auf der Anklagebank saßen seine Frau und sein Sohn – denn die beiden hatten Firmen gegründet, die die Beträge in Rechnung gestellt hatten.

Rechtsgespräch ohne Öffentlichkeit

Vor dem Geständnis war der Prozess für gut eine Stunde unterbrochen worden, da sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft, Angeklagte und Richterin zu einem so genannten Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit versammelten. Darin wurden Einzelheiten zu Geständnis und möglicher Strafe besprochen.

Das Ergebnis: Gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro wurde das Verfahren gegen die Frau des Hauptangeklagten eingestellt. Der Sohn wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche zu 70 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Ihm wurde zu Gute gehalten, dass er nicht vorbestraft gewesen ist, dass Leichtfertigkeit etwas anderes sei als Vorsatz und dass er als Heranwachsender – zur Tatzeit war er noch nicht 20 Jahre alt – seinem Vater vertraut habe.

Zwei Jahre plus Geldstrafe

Der 58-jährige Hauptangeklagte wiederum bekam eine Gesamtstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie eine zusätzliche Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 60 Euro aufgebrummt. Außerdem muss er binnen 18 Monaten 6000 Euro bezahlen, je zur Hälfte an die Staatskasse und an den Kinderschutzbund Mettmann. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre, in dieser Zeit muss der Velberter 200 Sozialstunden ableisten.

„Keine funktionierenden Kontrollen“

Das Gericht bewertete zu Lasten des Angeklagten, dass er als Amtsträger gehandelt habe, dass er besondere kriminelle Energie an den Tag gelegt habe – immerhin ließ er Familienmitglieder gleich zwei Firmen gründen – und dass er die Untreue gewerbsmäßig betrieben habe. Zu Gunsten des aktuell arbeitslosen Mannes wertete das Gericht zum einen, dass er nicht vorbestraft gewesen ist. Zum anderen äußerte die vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung indirekt Kritik an der Kreisverwaltung: Denn sein Arbeitgeber habe es dem 58-Jährigen nicht besonders schwer gemacht, „es gab keine wirklich funktionierenden Kontrollen.“

Nun haben beide Parteien eine Woche Zeit, um möglicherweise noch Rechtsmittel einzulegen. Erst danach wird das Urteil rechtskräftig und die Fristen für die Angeklagten beginnen.