Mettmann. . Ehemalige Kollegen des Angeklagten erläutern, warum sie Rechnungen blind unterschrieben haben. Gutachter stellt Bestellmenge in Frage.

Der Prozess gegen den früheren stellvertretenden Leiter des Liegenschaftsamtes des Kreises Mettmann geht weiter. Dem Velberter wird vorgeworfen, in einem Zeitraum von etwas mehr als drei Jahren insgesamt rund 140 000 Euro veruntreut zu haben. Dazu soll er Kleinstaufträge an Firmen vergeben haben, die seiner Frau bzw. seinem Sohn gehörten.

Externer Gutachter sollte Geräte suchen

Erster Zeuge am zweiten Verhandlungstag war ein externer Gutachter. Der 64-Jährige war 2016 vom Kreis beauftragt worden, in ausgewählten Objekten die Geräte zu suchen, die der Angeklagte angeblich bestellt hatte. Bei zwei Begehungen – unter anderem am Berufskolleg Niederberg und im Förderzentrum Nord – habe er aber nichts gefunden. Das bestätigte auch ein weitere Zeugin, die als technische Prüferin im Prüfungsamt des Kreises Mettmann arbeitet. Außerdem sei es „absolut nicht plausibel, dass so viele Komponenten hätten vorhanden sein sollen, wie vom Kreis aufgelistet“, sagte der Gutachter. Immerhin geht es um 136 Fälle, in denen der Angeklagte Geräte bestellt haben soll. Auch die vom Angeklagten gestellten Rechnungen seien zu hoch gewesen. „Mehr als 400 Euro sind unrealistisch.“

Ein Mitarbeiter der Verwaltung musste gehen

Der nächste Zeuge, der zum Zeitpunkt der Taten unter anderem für das Personalwesen beim Kreis zuständig war, erläuterte vor allem die Mechanismen, mit denen die Verwaltung versucht, Korruption und Vorteilsnahme vorzubeugen. Warum zwischen dem letzten im Prozess verhandelten Fall und dem Start der Prüfung fast ein Jahr vergangen ist, das konnte der Zeuge nicht genau aufklären. Wohl aber sei ein Mitarbeiter der Verwaltung, der Informationen nur unzureichend weitergeleitet hätte, mittlerweile nicht mehr beim Kreis beschäftigt.

Rechnung einfach unterschrieben

Im Anschluss befassten sich die Vorsitzende Richterin, die Staatsanwältin und die Verteidigung mit den beiden ehemaligen Kollegen des Angeklagten, die die Rechnungen abgezeichnet hatten. Beide gaben an, die ihnen vorgelegten Papiere nicht geprüft, sondern lediglich unterschrieben zu haben. „Ich bin davon ausgegangen, dass die in Ordnung sind, wenn mein Vorgesetzter mir die vorlegt und mir das sagt“, gab einer der beiden zu Protokoll.

Von den letzten drei Zeugen an diesem Tag war vor allem die Aussage der stv. Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes sehr ausführlich: Sie erläuterte in erster Linie, wie Auftragsvergaben zu handhaben sind und was in den Fällen des Angeklagten so nicht hätte laufen dürfen: „Wären die Rechnungen wie erforderlich dem Prüfungsamt vorgelegt worden, wäre uns die Unregelmäßigkeiten schon früher aufgefallen.“

Der Prozess wird fortgesetzt.