Langenberg. . „Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, ein Alkoholverbot im gesamten Platzbereich des Froweinplatzes, der Patersmauer und der Einmündung Hellerstraße einzurichten. Gleiches gilt für die Bürgerhausterrasse und den Mühlenplatz.“ Diesen Antrag hatte die SPD-Fraktion im November in den Bezirksausschuss eingebracht – und war damit gescheitert.

„Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, ein Alkoholverbot im gesamten Platzbereich des Froweinplatzes, der Patersmauer und der Einmündung Hellerstraße einzurichten. Gleiches gilt für die Bürgerhausterrasse und den Mühlenplatz.“ Diesen Antrag hatte die SPD-Fraktion im November in den Bezirksausschuss eingebracht – und war damit gescheitert.

„Der Städte- und Gemeindebund rät generell davon ab, solche Beschlüsse zu fassen“, hatte Kornelia Wirtz, Leiterin des städtischen Fachbereichs Stadtentwicklung, die BZA-Politiker gewarnt. Und die folgten der Empfehlung: Mehrheitlich sprachen sie sich gegen ein generelles Alkoholverbot in den besagten oder anderen Altstadtbereichen aus.

Dass die Warnung der Fachbereichsleiterin durchaus begründet war, zeigte sich jüngst in Duisburg: Dort folgte das Verwaltungsgericht der Klage einer Einwohnerin und hob ein generelles Alkoholverbot, das die Verwaltung für die Innenstadt erlassen hatte, wieder auf.