Velbert. . Verbraucherzentrale warnt vor Abzock-Masche: Am Telefon versuchen Kriminelle Zählerdaten zu erfragen, um Bürgern Energieverträge unterzujubeln.
Mit einer ganz hinterlistigen Masche versuchen derzeit Betrüger in Velbert und anderen Kreis-Städten Bürgern neue Energieverträge unterzujubeln. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Dabei geben sich die Kriminellen am Telefon als Mitarbeiter einer offiziell klingenden – aber nicht existenten – Institution aus und täuschen vor, über einen Stromzähler-Austausch zu informieren. Ziel des Gesprächs ist es aber, an Daten wie die IBAN- oder Zählernummer zu kommen.
Vertragsabschluss ist auch ohne Einwilligung möglich
„Hier ist die Bundesagentur für Energieberatung, Sie sind doch bei den Stadtwerken. Bestimmt haben Sie vom Austausch Ihres Stromzählers gehört.“: So, oder mit einer ähnlichen Einleitung, versuchen sich die Betrüger nach Angaben von Andreas Adelberger, Leiter der Verbraucherzentrale in Velbert, zunächst das Vertrauen der Angerufenen zu erschleichen. Doch in Wahrheit wollten sie den Wechsel des Energieversorgers erreichen – auch ohne Einwilligung ihrer potenziellen Opfer.
Angerufene werden zunächst umschmeichelt
Zunächst einmal würden die rhetorisch gewieften Betrüger aber die Angerufenen mit wohlfeilen Worten umgarnen. „Einer älteren Dame wurde etwa gesagt, sie habe doch so eine jugendliche Stimme“, erklärt der Verbraucherschützer. Dann ändere sich aber rasch der Tonfall: „Plötzlich wird ganz schnell nach Geburtsdatum, Zählernummer und sogar der IBAN-Kontonummer gefragt. So werden die Verbraucher überrumpelt.“ Adelberger betont aber: „Diese Daten sollte man nie preisgeben.“
Denn haben die Kriminellen erst diese Informationen, könnten sie „insbesondere mit der Zählernummer und weiteren Daten“ einen Lieferantenwechsel beim bisherigen Versorger beziehungsweise Netzbetreiber eigenmächtig anstoßen. „Das ist eine Gesetzeslücke“, führt Adelberger aus. Erst später im Gespräch sei dann – wenn überhaupt – von „Vertrag“ und „Tarif“ die Rede. „Doch da haben die Verbraucher schon ihre Daten herausgerückt.“ In manchen Fällen flattere Tage nach dem Anruf eine Auftragsbestätigung ins Haus.
Beschwerden bei der Verbraucherzentrale eingegangen
Das alles seien keine Einzelfälle: „Uns liegen alleine aus den vergangenen zwei, drei Wochen schon zehn Beschwerden aus dem Kreis Mettmann mit dieser Masche vor“, so Adelberger. Die Zahl der Angerufenen liege vermutlich viel höher.
Obwohl solche Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung seit 2009 verboten seien, gebe es ein Problem: „Der Umstand, dass der Anruf unerlaubt war, bedeutet nicht automatisch, dass der Vertrag nicht zustande kommen kann. Dies machen sich unlautere Werber gezielt zunutze“, sagt Adelberger weiter. Zwar könnten die Angerufenen den Vertrag, am besten vorsorglich, schriftlich widerrufen, jedoch: „Man muss erst einmal wissen, wer denn der angebliche Vertragspartner überhaupt ist.“ Und im Nachhinein gegen den Betrug vorzugehen, sei schwierig: So müsse die Irreführung im Verlauf des Gespräches konkret belegt werden.
Datendiebe nutzen Gesetzeslücken aus
Allerdings könnten Verbraucher von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass dies bei am Telefon geschlossenen Verträgen innerhalb von 14 Tagen möglich ist. Die Frist hierzu beginnt ab dem Tag, an dem der Verbraucher über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
Dabei gibt es aber laut Adelberger eine Schwierigkeit: Es sei durch die Gerichte nicht abschließend befunden worden, ob diese Aufklärung über das Widerrufsrecht bereits am Telefon geschehen könne oder ob der Angerufene die Widerrufsbelehrung noch einmal schriftlich in Textform erhalten müsse. „Auch dies nutzen die Datendiebe aus“, meint Adelberger und rät generell dazu, sich am Telefon keinesfalls ausfragen zu lassen oder gar einen Vertrag einzugehen – sondern gegebenenfalls das Gespräch sofort zu beenden.
>>>WIE MAN DEN VERTRAG WIDERRUFT
- Wer plötzlich eine Auftragsbestätigung über einen vermeintlichen Wechsel des Energieanbieters im Briefkasten hat, solle in einem Einwurf-Einschreiben an den Absender zunächst darauf bestehen, dass überhaupt kein Vertrag abgeschlossen worden sei. Dazu rät die Verbraucherzentrale.
- Außerdem sollte in diesem Brief vorsorglich der Widerruf und die Anfechtung des Vertrages erklärt werden, verbunden mit einer 14-tägigen Frist, bis zu der eine schriftliche Bestätigung des Widerrufes erwartet wird. Eine Androhung von weiteren rechtlichen Schritten und Schadenersatz seien auch hilfreich.