Heiligenhaus. . Bald müssen in Pflegeeinrichtungen mindestens 80 Prozent der Betten in Einzelzimmern stehen. Zwei der neun Häuser müssen noch Räume umwandeln.

„In Velbert sieht es ganz gut aus“, heißt es aus der Pressestelle des Kreises Mettmann bezüglich der neuen Auflage des Pflegegesetzes. Nach der Verordnung, die am 1. August in Kraft tritt, müssen mindestens 80 Prozent der Pflegeheim-Betten in Einzelzimmern stehen. Zudem dürfen die Badezimmer nur noch von maximal zwei Zimmern aus genutzt werden; dieses Modell wird unter Pflegern „Tandem-Bad“ genannt.

Insgesamt gibt es in Velbert neun Pflegeheime mit 996 stationären Pflegeplätzen, im gesamten Kreis Mettmann sind es 5186 Plätze in 51 Pflegeheimen. Betroffen vom neuen Gesetz sind in der Schlossstadt grundsätzlich alle Heime, viele waren allerdings bereits auf das Inkrafttreten des Gesetzes vorbereitet und haben ihre Häuser derart konzipiert oder renoviert. „Nur noch zwei Einrichtungen in Velbert müssen nachrüsten“, so Kreis-Sprecherin Daniela Hitzemann.

In vielen Einrichtungen sieht es tatsächlich gut aus

Demnach sieht es in vielen Einrichtungen tatsächlich gut aus. So etwa im Velberter „Domizil“. Die Einrichtung mit Vertretungen in Neviges, Mitte und Heiligenhaus erfülle die neuen Forderungen bereits, sagt Sprecherin Stefanie Schlimme. „Schon 2012 wurde eines unserer drei Häuser umgebaut. Es entspricht jetzt den Auflagen. Die anderen beiden Häuser waren von Anfang an so ausgerichtet, dass sie dem neuen Gesetz entsprechen.“ Denn die Heime hatten lange Zeit, sich auf die neue Auflage einzustellen: „Seit 2003 gibt es den Entwurf“, wie André Dravenau, Leiter der Alloheim Senioren-Residenz „Haus Bergisch Land“, erklärt.

Niemand wird vor die Tür gesetzt

Das zeigt: Obwohl verschiedene Heime in vielen Städten überfordert zu sein scheinen; neu ist der Gesetzentwurf nicht. 2014 sprach die damalige NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) von der neuen Auflage als „Meilenstein auf dem Weg zu mehr Lebensqualität im Alter“. Die Ansage vor vier Jahren war bereits klar: Bis 2018 müssen alle NRW-Heime den Anforderungen entsprechen.

Und trotzdem stehe fest, dass niemand zum 1. August aus einem Pflegeheim geworfen werde – auch nicht aus einem Doppelzimmer. Das sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der Deutschen Presseagentur. „Wir werden niemanden vor die Tür setzen“, stimmt ihm André Dravenau vom „Haus Bergisch Land“ zu. „Falls es zum 1. 8. noch zwei oder drei belegte Doppelzimmer gibt, wird ein Belegungsstopp verhängt und wir wandeln diese in Einzelzimmer um.“ Grundsätzlich habe man im Haus aber früh mit der Planung begonnen, so dass die Auslastung nach Plan laufe.

>>> ÜBERGANGSFRIST BIS ZUM JAHR 2021

  • Für alle Heime, die bis zum 1. August ihre Einrichtungen noch nicht auf den neuesten Stand gebracht haben, gibt es ein Hintertürchen, damit es keine leerstehenden Doppelzimmer gibt.
  • So können die Heime in einer Übergangsperiode überzählige Zweibett-Zimmer für kurze Aufenthalte von Pflegebedürftigen nutzen. Bis spätestens 2021 muss jede Einrichtung dann aber endgültig nach Gesetzesauflage umgebaut sein.