Wuppertal. . Im Sommer 2016 griffen zwei Männer einen Geschäftsmann brutal an. Der Mittäter ist nun verurteilt worden – zu viereinhalb Jahren Gefängnis.

Einen 36 Jahre alten Angeklagten aus Velbert-Mitte hat das Landgericht Wuppertal als Mittäter einer brutalen Hammer-Attacke zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der verheiratete Maschinenführer soll für viereinhalb Jahre in Haft, wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Geschädigte, ein Kaufmann, wurde bei dem Angriff schwer verletzt und kann auf einem Auge fast nichts mehr sehen. Der Vorsitzende Richter Robert Bertling stellte fest: „Das war ein hinterlistiger Überfall.“

Laut Geständnis versteckte sich der Angeklagte am 30. Juni 2016 zusammen mit dem Haupttäter hinter Büschen an einem Parkplatz in der Röbbeck, um das Opfer abzupassen. Der andere Angreifer habe die Tat geplant. Der Angegriffene habe eine außereheliche Affäre mit dessen Tante gehabt. Genaueres habe er dazu gar nicht gewusst, hatte der Angeklagte erklärt. Er habe nur aus extrem enger Freundschaft mitgemacht und schäme sich nun für sein Tun.

Das Opfer überlebte trotz schwerer Schläge mit dem stumpfen Ende eines Zimmermannshammers und trotz Tritten. Ein Zeuge war eingeschritten und hatte Hilfe geholt. Die Angreifer flohen. Der mutmaßliche Haupttäter, Sohn einer Velberter Unternehmerfamilie, ist seit der Tat untergetaucht – mutmaßlich im Ausland. Er arbeitete damals als Sportler in der Türkei.

Höhere Strafe gefordert

Der Angeklagte hat gestanden und zahlt Schmerzensgeld: 10 000 Euro hat er bereits übergeben, weitere 20 000 Euro versprochen. Dazu kommen die Behandlungskosten in unbekannter Höhe, die er der Krankenversicherung ersetzen muss. Der Angegriffene hat vor Gericht erklärt, das Geld sei ihm egal. Er wolle nur sein Auge zurück. Er ist derzeit arbeitsunfähig, auch wegen der psychischen Folgen der Attacke.

Staatsanwalt Dr. Hauke Pahre hatte die Tat als versuchten Totschlag gewertet und höhere Strafe beantragt: „Man nimmt einen Zimmermannshammer, um einen Schädel zu durchbrechen.“

Dem widersprachen die Richter: „Wenn man mit dem Hammer töten will, dann macht man das. Das ist aber nicht geschehen.“ Das Werkzeug hätte der mutmaßliche Haupttäter mitten im Angriff eingesetzt – weder zu Beginn, noch am Ende. Das ergebe sich aus den Zeugenaussagen.

Die schwere Augenverletzung hatten die Männer laut Gericht ebenfalls nicht geplant. Sie hätten sie während der Tat auch nicht erkannt. Nur dass ihr Opfer schwer blutete und sich eine Hand vors Gesicht hielt, hätten sie sehen können.

Es besteht Fluchtgefahr

Das Urteil ist noch angreifbar. Der Verteidiger hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft beantragt. Der Angeklagte bleibt in Haft, wegen Fluchtgefahr.