Wuppertal. . Finanzamt Velbert und Steuerfahnder erwischten den Mann, der das Millionenerbe seiner Mutter nicht angemeldet hatte. Schwarzgeld in der Schweiz.
- Ein 50-Jähriger hat vor dem Landgericht Wuppertal gestanden, ein Millionenerbe nicht angemeldet zu haben
- Laut Urteil muss der Angeklagte insgesamt eine Viertelmillion Euro zahlen, zusätzlich zum Schaden
- Das Gericht wertete zu Gunsten des 50-Jährigen das Geständnis und den Druck in der Familie
Erfolg für das Finanzamt Velbert und für die Steuerfahndung: Ein 50 Jahre alter Angeklagter hat vor dem Amtsgericht in Wuppertal besonders schweren Steuerbetrug bei einem Millionenerbe gestanden. Er erkämpfte sich damit eine Bewährungs-Chance.
Der Mann, der selbst Steueranwalt in einer anderen Stadt ist, bestätigte den Richtern: Er habe sein Erbe der verstorbenen Mutter zwar zunächst angemeldet. Dann habe er aber keine Erklärung mehr über die Beträge nachgereicht. Dabei ging es um seine Hälfte von mehr als sieben Millionen Euro Schwarzgeld der Eltern auf einem Schweizer Konto.
Rückhaltloses Geständnis
Laut Urteil muss der Angeklagte insgesamt eine Viertelmillion Euro zahlen, zusätzlich zum Schaden. Bei Geldstrafe und Bewährungsauflagen erscheint in seinem Führungszeugnis nur eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die er nicht absitzen muss.
Der 50-Jährige hatte im Gegenzug für die milde Strafe ein rückhaltloses Geständnis angekündigt. Den Richtern bestätigte er, erkennbar beschämt: „Selbstverständlich wusste ich, was ich tat.“ Sein Bruder und er hätten über Jahre unversteuertes Geld in die Schweiz gebracht – zunächst für den Vater, einen Geschäftsmann. Der hätte sogar darauf bestanden, dass die Söhne einen kleinen Teil auf eigenen Namen anlegen – damit sie sich nicht herausreden konnten. Nach dem Tod des Vaters hätte die Mutter das System fortgesetzt.
Hoffen auf neue Gesetze
Als sie 2011 starb hätte er erneut die Schweizer Bank angesprochen, sagte der Angeklagte: „Wir wollten das Geld legalisieren.“ Üblicherweise fällt Schwarzgeld auf, wenn es aus dem Ausland zurück nach Deutschland geholt wird. Der Angeklagte gab an, er habe auf Verhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz gehofft, die damals gelaufen seien. Die Hinweise der Banker seien klar gewesen: „Die raten einem nicht zur Steuerhinterziehung. Aber sie geben einem die Beschlüsse des Schweizer Bundesrates und rechnen vor, wie viel man spart.“
Ein Jahr Haft zur Bewährung plus Geldstrafe
Der Richterin blieb kurz die Luft weg, als der 50-Jährige freimütig erläuterte: „Wenn man auf die Verhandlungen der Regierungen warten wollte, aber trotzdem eine Steuererklärung abgab, musste die falsch sein. Dazu würde ich auch immer einem Mandanten raten.“ Er habe keine falsche Erklärung gewollt und eben nichts eingereicht.
Laut Angeklagtem verliefen die staatlichen Verhandlungen für ihn ungünstig. 2014 zeigte er sich an.
Das Gericht wertete zu Gunsten des 50-Jährigen das Geständnis und den Druck in der Familie. Er war bei der Tat nicht vorbestraft. Einen Teil der Beträge soll das Finanzamt aus der Steuererklärung des Bruders gekannt haben – auch das ein Plus für den Angeklagten.
Die Strafe beträgt ein Jahr Haft zur Bewährung, dazu Geldstrafe in Höhe eines Jahreseinkommens, angesetzt mit 126 000 Euro. Weitere 100 000 Euro muss der Angeklagte an 20 gemeinnützige Einrichtungen in der Region zahlen.