Velbert/Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal will im Dezember Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erheben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat indes die Haftbeschwerde abgelehnt. Die Anwältin des 14-Jährigen berichtet von Übergriffen in der Wuppertaler Haftanstalt: "Ihm geht es nicht gut".
Im Fall der schwer misshandelten neunjährigen Kassandra aus Velbert, will die Staatsanwaltschaft Wuppertal im Dezember Anklage gegen den 14-jährigen Tatverdächtigen erheben - das geht aus einer Meldung von ddp hervor. Noch stünden die Ergebnisse einiger Untersuchungen aus, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage. Die Ermittler werfen dem Tatverdächtigen versuchten Mord vor. Der Jugendliche bestreitet nach wie vor die Tat.
Das Mädchen konnte vor rund 14 Tagen das Krankenhaus verlassen. Der Justizsprecher bezeichnete ihren Gesundheitszustand als relativ gut. Allerdings sei noch völlig offen, ob sie sich jemals an die Tat erinnern könne.
Hafbeschwerde auch in der dritten Instanz abgelehnt
Indes hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Haftbeschwerde von Astrid Denecke, Anwältin des 14-jährigen Tatverdächtigen, im Fall Kassandra auch in der dritten Instanz abgelehnt. Das bestätigte Denecke Dienstagabend der WAZ. Ihr Mandant wird beschuldigt, am 14. September die neunjährige Kassandra in Neviges erst lebensgefährlich verletzt und dann in einen Gulli geworfen zu haben. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Die Anwältin Astrid Denecke wirft dem Gericht massive Verfahrensfehler vor. Sie habe wichtige Akten nicht zu sehen bekommen. Das Gericht habe sich nicht an den Grundsatz für beschleunigte Verfahren gehalten. „Die Beschwerde ist am 26. Oktober beim Landgericht in Wuppertal eingegangen.” Erst jetzt sei eine Entscheidung gefallen. „Das ist skandalös.”
Übergriffe im Gefängnis
Laut Aussage der Anwältin sei der Junge, der nach Informationen der WAZ in der Wuppertaler Haftanstalt Simonshöfchen inhaftiert ist, mittlerweile nicht mehr getrennt von anderen Gefangenen untergebracht. „Es hat Übergriffe gegeben”, sagt Denecke. „Ihm geht es nicht gut.” Der Junge vermisse die Schule und seine Freunde. Denecke reichen grundsätzlich die Beweise für die Inhaftierung nicht aus. Sie sieht den Jungen durch fremde Fingerabdrücke, die auf einer Regenjacke gefunden wurden, entlastet. Sie prüfe jetzt eine Verfassungsbeschwerde.