Velbert-Mitte. . Im Jahr 2016 verzeichnete die Polizei Velbert fünf Prozent mehr Unfallfluchten als 2015. Gleichzeitig wurden mehr Fahrerflüchtige geschnappt.
- Die Polizei in Velbert verzeichnet für das Jahr 2016 insgesamt 573 Fälle von Unfallflucht
- Die Anzahl stieg um fünf Prozent. Andererseits konnte die Polizei mehr Taten aufklären
- Die Hälfte aller flüchtigen Fahrer wurden erfasst. Dabei helfen vermehrt Bürger als Zeugen
Nach Unfällen kommt es in Velbert immer häufiger zu Anzeigen gegen Fahrerfluchten. Die Zahl stieg 2016 im Vergleich zum Vorjahr um knapp fünf Prozent. In insgesamt 573 Fällen machte sich ein Unfallverursacher vor Ort zuletzt unerlaubt aus dem Staub — und damit strafbar, sagt Ulrich Löhe, Polizeipressesprecher im Kreis Mettmann: „Eine Unfallflucht ist keine Bagatelle, das ist eine Straftat.“
„Unfallflucht ist keine Bagatelle, sondern eine Straftat“
Die Gründe, aus denen ein Fahrer nach einem Unfall verschwindet, sind vielseitig. Ob aus Angst davor, für den entstandenen Schaden aufkommen zu müssen oder aus Scham über das Geschehene, „andere halten die Schadensregulierung schlicht nicht für nötig“, erklärt der Polizeihauptkommissar. Doch vermeintlich ungesehen vom Unfallort zu verschwinden, um Konsequenzen aus dem Weg zu gehen, diese Rechnung geht in vielen Fällen nicht auf.
Fahrerflucht kann sogar mit Haft bestraft werden
Denn wird der Täter erwischt, muss dieser nicht nur damit rechnen, als Unfallverursacher für den finanziellen Schaden aufzukommen, er wird außerdem strafrechtlich belangt. „Man sollte deshalb nie davon ausgehen, nicht doch beobachtet worden zu sein“, ein Auto gestreift, einen Spiegel abgefahren zu haben, sagt Ulrich Löhe. Und dann wird es für den flüchtigen Fahrer im besten Fall nur unangenehm. Denn von der Geldstrafe, über den Verlust des Führerscheins bis hin zur Freiheitsstrafe - je nach Ausmaß des Unfalls, ob Menschen verletzt oder nur Blech beschädigt wurde, reicht das Maß, in dem Täter für das unerlaubte Verlassen des Unfallortes bestraft werden.
Immer mehr Fahrer suchen nach Unfall das Weite
Während einerseits die Zahl jener Fahrer, die nach einem Unfall das Weite suchen, steigt, wächst andererseits die Aufklärungsquote, betont Löhe: „Das Positive, was sich sagen lässt, ist, dass unsere Ermittler über 50 Prozent der Täter aller Unfallfluchten fassen.“ Bei Unfallfluchten, bei denen Menschen zu Schaden kommen, kann der Verursacher fast in allen Fällen ermittelt werden.
Zeugen helfen der Polizei bei der Aufklärung
Andere, am Unfall Beteiligte, wie Opfer oder Zeugen, können entscheidend zur Aufklärung beitragen. Aber auch durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit können im Nachhinein noch kleinere Unfallfluchten aufgeklärt werden. Seit 2015, seitdem die Polizei sämtliche Straftaten dieser Art veröffentlicht und Bürger sich als Zeugen melden, feiere die Polizei „eine ganze Reihe an Erfolgen“, so Löhe. „Ganz oft helfen kleine Ansätze, um dem Täter später auf die Spur zu kommen.“
Reparatur von Bagatellschäden kostet viel Geld
Dass die Anzahl der Anzeigen steigt, hängt laut Löhe ebenso damit zusammen, dass Schäden am Auto heute oft wesentlich kostspieliger sind als noch vor einigen Jahren: „Vermeintliche Bagatellschäden können in der Reparatur viel Geld kosten“, sagt der Hauptkommissar. Der Ersatz für einen abgefahrenen Spiegel war in vielen Fällen für unter 100 Euro zu bekommen, „heute sind das beheizte Außenspiegel in der passend zum Auto lackierten Farbe“, sagt Löhe. Da könne die Reparatur schnell deutlich teurer werden.
Bei einem Unfall immer die Polizei informieren
Kommt es zu einem Unfall, werden Autos und Gegenstände beschädigt oder sogar Menschen verletzt, sollten die Beteiligten immer die Polizei verständigen. Nur so können alle sicher sein, dass die Unfallregulierung ordentlich abgewickelt werden kann. „Da gilt im Übrigen auch nicht der altbekannte Zettel“, sagt Löhe: „Der reicht nicht aus, um sich den Vorwürfen der Fahrerflucht am Ende zu entziehen.“
Der altbekannte Zettel reicht nicht aus
Immerhin könne ein Zettel längst verschwunden sein, bis der Autobesitzer zurückkommt oder sogar die falschen Kontaktdaten enthalten. 20 Minuten sollte der Unfallverursacher auf den Besitzer des beschädigten Autos warten, danach dann die Polizei verständigen: „Dann kommt der Verdacht einer Flucht erst gar nicht auf.“