Velbert-Mitte. . Anders als in Essen gibt es in Velbert wohl keine Probleme mit Mietern, die keine Rauchmelder wollen. Geräte sind seit Anfang Januar Pflicht.
Sie kosten meist nur wenige Euro und retten im Ernstfall trotzdem Leben: Rauchmelder. In Nordrhein-Westfalen muss jedes Wohngebäude seit dem 1. Januar mit den kleinen piependen Lebensrettern ausgestattet sein. In allen Schlafräumen, Kinderzimmern und in manchen Fluren muss ein Rauchmelder angebracht werden. „Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird“, wie es beim zuständigen Ministerium für Verkehr des Landes NRW heißt.
Markus Lenatz von der Velberter Feuerwehr sagt, man habe Rauchmelder schon vor der gesetzlichen Verpflichtung empfohlen. „Weil es bereits sehr lange Erkenntnisse gibt, dass die meisten Menschen bei einem Feuer nicht verbrennen, sondern an den giftigen Rauch-Gasen sterben, die sie einatmen.“
Eigentümer muss Geräte einbauen lassen
Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist übrigens der Eigentümer des jeweiligen Gebäudes, verantwortlich für die Zulassung des Anbringens aber der Besitzer oder bei Mietwohnungen der Mieter. Genau hier liegt das Problem: Manche Mieter wollen niemanden in ihre Wohnung lassen - und schon gar nicht, wenn sie nicht ganz genau wissen, was dieses kleine Ding, das bei Rauch einen schrillen Ton von sich gibt, genau unter seiner weißen Schale verbirgt. In Essen waren etwa 160 Mieter strikt gegen das pflichtgemäße Anbringen von Rauchmeldern in ihrer Wohnung. Die Essener Wohnungsgesellschaft „Allbau“ musste sich deswegen juristisch Zutritt verschaffen.
Mieter protestierten nicht
Derart dramatisch sieht die Situation in Velbert überhaupt nicht aus, in der Schloss-Stadt machten die Mieter keine Probleme: Alle 2700 Wohnungen der „Wohnungsbaugesellschaft Velbert mbH“ (Wobau) etwa seien gemäß der Landesbauordnung mit Rauchmeldern versehen worden. Zu Problemen mit den Mietern sei es beim Einbau nirgends gekommen.
Falls sich Besitzer von Wohnungen allerdings partout weigern würden, Rauchmelder anzubringen, droht Ungemach. Zwar ist es für die kommunalen Behörden fast unmöglich, den sachgemäßen Einbau zu kontrollieren, gibt aber jemand Hinweise auf fehlende Rauchmelder, kann das Ordnungsamt Kontrollen durchführen. Die Feuerwehr ist hingegen nicht verantwortlich. „Das wurde beim Erlass des Gesetzes bewusst so entschieden“, sagt Lenatz. Zu privat sei der Wohnraum, als dass die Feuerwehr einfach einmarschieren könne.
Versicherung fragt nach
Falls es in der Wohnung tatsächlich zu einem Brand kommen sollte und festgestellt wird, dass keine Rauchmelder im Wohnraum vorhanden waren, kann es Probleme mit der Versicherung geben. Denn Immobilienbesitzer stehen gegenüber ihrer Versicherung in der Pflicht, alle Sicherheitsvorschriften einzuhalten – und dazu gehört seit dem 1. Januar nun auch das sachgemäße Anbringen von lebensrettenden Rauchmeldern.