Velbert. . Die Brandschutzvorkehrungen in Velberter Hochhäusern müssen möglicherweise überprüft werden. Eine offizielle Stellungnahme steht aktuell aus.
- In Wuppertal wurde jetzt ein ganzes Hochhaus aus Brandschutzgründen evakuiert
- Velbert diskutiert noch, ob alle Hochhäuser der Stadt überprüft werden müssen
- Feuerwehr kann mit ihrer Leiter Menschen aus Hochhäusern retten
Werden auch in Velbert die Brandschutzvorkehrungen in Hochhäusern überprüft? Nachdem am Dienstag ein Hochhaus im benachbarten Wuppertal evakuiert worden war, diskutiert die Stadt nun darüber, entsprechende Gebäude-Komplexe im Stadtgebiet zu kontrollieren. Eine offizielle Stellungnahme der Stadtverwaltung gibt es bisher noch nicht. Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach erklärte auf WAZ-Anfrage, man müsse erst noch die Ergebnisse der Gespräche zwischen Bauaufsicht und Bauministerium abwarten.
Keine akuten Bedenken in Velbert
„Ich möchte derzeit nichts sagen, weil die Kontroll-Kriterien noch unklar sind. Daher müssen wir erst mit dem Bauministerium reden“, stellte Hans-Joachim Blißenbach am Mittwochmorgen klar.
Der verheerende Hochausbrand von London, bei dem vor rund zwei Wochen mindestens 79 Menschen ihr Leben verloren, hatte auch in Deutschland die Debatte um die Sicherheit von Fassadendämmungen neu entfacht. Am Dienstag ließ die Stadtverwaltung im benachbarten Wuppertal ein komplettes Hochhaus räumen. Die Fassade des elfstöckigen Gebäudes aus den 1960er Jahren wies vergleichbare Mängel auf, wie der ausgebrannte Grenfell Tower in der englischen Metropole. Akute Sicherheitsbedenken bestünden in Velbert derzeit allerdings nicht. „Ich gehe davon aus, dass niemand in Gefahr ist“, so Blißenbach. Eine offizielle Stellungnahme zu möglichen Maßnahmen sei erst am Donnerstag zu erwarten.
Markus Lenatz sieht seine Einsatzkräfte für einen möglichen Ernstfall derweil gut gerüstet. Jede der drei Velberter Wachen verfüge über einen Drehleiterwagen, erklärt der Feuerwehrchef. „Damit haben wir eine Nennrettungshöhe von 23 Metern bei einem Abstand von zwölf Metern zum Gebäude.“ Je nach Anstellwinkel könnten im Brandfall noch einige Meter hinzukommen.
Hochhaus ab 22 Metern Höhe
Als Hochhaus gelten in Deutschland Gebäude, in denen der Fußboden mindestens eines Raumes mehr als 22 Meter über der festgelegten Geländeoberfläche liegt. An ihnen dürfen keine brennbaren Fassaden verbaut werden. Objekte zwischen sieben und 22 Metern müssen nach der aktuellen Dämmvorschrift über so genannte Brandriegel aus nicht entflammbarem Material verfügen. Außerdem muss in Hochhäusern ein zweiter Rettungsweg neben dem Treppenhaus vorhanden sein.
Eine Brandkatastrophe wie in London will Feuerwehrchef Markus Lenatz hierzulande nicht gänzlich ausschließen: „Es kommt wirklich auf die Bausubstanz und die Einhaltung der Vorschriften an.“ Diese gilt es nun auch in Velbert schnellstmöglich zu überprüfen.