Velbert. . Nicht alle Gastro-Betriebe packen übrig gebliebene Speisen für die Gäste ein. Eine feste Regel gibt es aber nicht, sagt der Gaststätten-Verband.
Büfett-Reste mitnehmen, die sonst weggeschmissen würden – auch in Velbert machen das viele schon immer so. Inzwischen setzt sich auch das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung mit seiner Kampagne „Zu gut für die Tonne“ gegen Lebensmittelverschwendung ein.
Nicht alle Gäste reisten an
Natürlich mitnehmen, sagte sich auch Maria Hüsgen aus Velbert, als sie ihren 70. Geburtstag im Best-Western-Parkhotel feierte und das übrig gebliebene Essen auf den Tischen stehen sah. Lecker war es gewesen, sagt sie. Aber mitnehmen durfte sie es nicht.
Es war der 7. Januar, Blitzeis, und fünf ihrer 29 Gäste hatten ihr Kommen vorsorglich abgesagt. Dafür konnte niemand etwas außer dem Heiligen Petrus. Aber das übrig gebliebene Essen für 37,50 Euro pro Person musste im Parkhotel bleiben. „Es ist so viel weggeschmissen worden, das tat einem in der Seele weh“, sagt Hüsgen.
Aber sie hatte im Vertrag mit dem Hotel unterschrieben, dass nach drei Stunden das Büfett abgebaut – und nichts mitgenommen wird. Damit die Hygiene gewährleistet bleibt. Vertraglich eine klare Sache. Aber Maria Hüsgen verstand nicht, dass das Hotel „in dieser besonderen Situation keine Ausnahme gemacht hat“.
Hotel: Gastronom ist in der Haftung
„Wir haften natürlich dafür, dass die Speisen der Lebensmittelhygiene unterliegen. Da halten wir uns hundertprozentig an die Vorschriften“, erläutert der geschäftsführende Direktor Peter Gebhardt die Vorsicht des Parkhotels. Die Mitarbeiter achteten zwar darauf, dass nicht mehr als notwendig weggeworfen werde. Aber im Zweifel schlage das Hygiene-Argument den Essensrettungs-Gedanken, sagt Gebhardt. Wenn ein Gast Essen mitnehme, es an Oma und andere weiter verteile und es dann bis zum Verzehr in irgendeinem der beteiligten Kühlschränke schlecht werde, heiße es am Ende immer: Wo hast du das her? „Der wirtschaftliche Schaden wäre kaum zu beziffern.“
Restaurant: Gast ist in der Haftung
Das Haftungsrisiko lasse sich nur ausräumen, wenn der Gast dem Gastwirt einen Haftungsausschluss unterschreibt, sagt Gebhardt. Auf der Webseite des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga in Baden-Württemberg gibt es Vordrucke dafür. „Wir wollen dem Ärger von vornherein aus dem Weg gehen.“
Doch wie verträgt sich das mit der weitaus häufigeren Beobachtung? In den meisten Restaurants kann man sich das Essen einpacken lassen, ohne vorher ein Papier zu unterschreiben. Zum Beispiel im Haus Stemberg. Wenn ein Gast sein Schnitzel nicht schaffe, so erklärt es der Inhaber Walter Stemberg, dann fragten die Kellner: „,Dürfen wir Ihnen das einpacken?’ Das ist für uns selbstverständlich.“
Er sei zwar kein Jurist, sagt Stemberg, „aber ich bin davon überzeugt, dass der Gast ab dem Mitnehmen die Eigenverantwortung für das Essen hat, das er bei uns in einwandfreiem Zustand bekommen hat.“
Dehoga: Der Gastwirt entscheidet
Was gilt nun? Gibt es eine klare Regelung? „Grundsätzlich kann das jeder Gastronom halten, wie er möchte“, sagt Thorsten Hellwig vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga in NRW. „Die Position des Hoteliers ist die sicherere, denn die Risikosphären sind klar abgegrenzt.“ Es sei aber genauso legitim, wenn der Gast den Rest mitnehmen will. „Ihm muss nur klar sein, dass das Risiko auf ihn übergeht und nicht mehr in die Risikosphäre des Gastronomen fällt.“
Letzten Endes ist es also eine Entscheidung des Gastronomen, sagt Hellwig. Ganz sicher sein kann man sich nur bei einer Strategie: Wenn es schmeckt, dann am besten gleich vor Ort aufessen.