Eigentümer, Erbbauberechtigte oder auch Mieter einer Immobilie im Fördergebiet der Innenstadt von Velbert-Mitte erhalten einen bis zu 50-prozentigen Kostenzuschuss des Bundes bzw. Landes NRW für die Renovierung ihrer Hausfassade.

Eigentümer, Erbbauberechtigte oder auch Mieter einer Immobilie im Fördergebiet der Innenstadt von Velbert-Mitte erhalten einen bis zu 50-prozentigen Kostenzuschuss des Bundes bzw. Landes NRW für die Renovierung ihrer Hausfassade.

Gefördert werden Maßnahmen, wie das Verputzen, Reinigen und Streichen, der Rückbau von Fassadenverkleidungen und die Wiederherstellung ursprünglicher Fassaden. Informationen zum Fördergebiet, den Fördervoraussetzungen und dem Antragsverfahren gibt es im Innenstadtbüro an der Friedrichstraße 127 (mittwochs von 15 bis 18 und freitags von 10 bis 13 Uhr) oder auch online auf www.velbert.de, Rubrik Umwelt und Stadtplanung/Stadterneuerung. In dem Innenstadtbüro erhalten Interessierte zudem bereits eine erste Einschätzung, ob ihre Maßnahme förderfähig ist.

Das Fassadenprogramm richtet sich auch an Immobilieneigentümer, deren Objekte sich durch ihre Außenwirkung nicht mehr oder noch nicht ins Stadtbild einfügen. Auch die Entfernung von Graffiti sowie ein Schutzanstrich sind förderfähig. Außerdem wird die Entsiegelung von Flächen, Begrünung von Hof-, Spiel- und Wegeflächen sowie Reaktivierung des Bodens zur gärtnerischen Nutzung gefördert.

Sebastian Otto vom Innenstadtmanagement: „Die Eigentümer werten durch ihr privates Engagement ihre Immobilie auf und ganz nebenbei tragen sie hiermit auch zur Aufwertung der Innenstadt bei.“ Die Aufwertung einzelner Immobilien rege erfahrungsgemäß weitere Investitionen in der Nachbarschaft an. Anträge können nur für Fassaden gestellt werden, die von der öffentlichen Straße aus sichtbar seien.