Velbert. . Wird es draußen eher dunkel, haben Einbrecher Hochsaison. Doch ein guter Schutz, so weiß die Polizei, schreckt die Täter ab.
- Bewohner schützen sich mit besserer Sicherung der Türen und Fenster vor Einbrechern
- Mieterverein rät: Vor dem Einbau von Zusatzschlössern und Riegeln Vermieter informieren
- Sicherung zahlt sich aus. Immer mehr Einbrecher scheitern und brechen Versuch ab
Der Herbst nähert sich mit großen Schritten, und auch die Einbrecher mit ihren langen Fingern schleichen wieder um die Häuser, nutzen die früh einsetzende Dunkelheit, um sich vor wachsamen Augen zu verbergen. „Einbrüche gibt es zu jeder Jahres- und Tageszeit“, erklärt Ulrich Löhe von der Polizei im Kreis Mettmann, „aber in der dunkelen Jahreszeit sind sie ein besonders großes Problem.“
Dieben den Einstieg erschweren
Da heißt es vorsorgen: Denn wer sich und seine vier Wände gut absichert, kann die Diebe von sich fernhalten. „Man kann natürlich nicht Fort Knox aus seinem Zuhause machen“, sagt Löhe, „das schränkt auch irgendwann die eigene Lebensqualität ein. Niemand möchte mit großen Gittern und dicken Scheiben vor und in den Fenstern leben.“ Einen absoluten Schutz gebe es zwar nicht, so der Polizist, aber man könne selbst zumindest für ein bisschen Sicherheit sorgen. Schon eine Zeitschaltuhr an einer Lampe kann Anwesenheit vortäuschen, neuste Technik an Schlössern, Türen und Fenstern kann den Eindringlingen ihr Vorhaben durchkreuzen.
Doch ein solcher Schutz ist mitunter nicht nur kostspielig, sondern auch mit baulichen Maßnahmen verknüpft. Da ist es insbesondere für Mieter nicht immer einfach, Änderungen hinsichtlich der Sicherheit vorzunehmen. „Der Mieter hat nicht das Recht, bestimmte Sicherheitstechniken vom Vermieter einbauen zu lassen“, sagt Jürgen Hübinger, Vorsitzender des Mietervereins Velbert und Umgebung. Der Mieter sei sich bei Unterzeichnung des Mietvertrages über den aktuellen Zustand der Wohnung bewusst, hätte nachträglich keinen Anspruch darauf, etwas ändern zu lassen. „Allerdings kann man ja vorher verhandeln“, schlägt Hübinger vor, „wenn Mieter und Vermieter Absprachen bezüglich Kosten und Umbauten treffen, können entsprechende Änderungen vorgenommen werden.“ Das müsse natürlich verhältnismäßig sein. Sicherheitsvorrichtungen an Fenstern im sechsten Stock seien das nicht, ein Riegel vor der Wohnungstür hingegen schon.
Alles, was der Mieter wieder abmontieren kann, darf er während der Mietdauer auch verändern. So könnte er beispielsweise einbruchshemmende Schlösser einbauen oder Bewegungsmelder anbringen. Es sollte allerdings festgelegt werden, ob bei Auszug der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden muss. Wenn Tür- oder Fensterrahmen beschädigt werden könnten, muss allerdings stets der Vermieter gefragt werden.
Dass sich eine stärkere Absicherung auszahle, erklärt Ulrich Löhe: „Die Einbrecher scheitern öfter.“
Das liege daran, dass die Menschen sich besser schützen würden. Ein Anzeichen für diese Entwicklung sei, dass die Zahl der angezeigten Einbrüche zwar nicht zurückgehe, dafür aber die Zahl der unvollendeten Versuche darunter stetig steige. Denn länger als zwei, drei Minuten halten sich Einbrecher nicht mit dem Versuch auf, danach geben sie auf, aus Angst erwischt zu werden.
Sollte es trotz erhöhter Sicherheitsmaßnahmen doch zu einem Diebstahl in den eigenen vier Wände kommen, rät Jürgen Hübinger vom Mieterverein eindringlich, die Versicherung immer auf dem aktuellen Stand zu halten: „Steht zum Beispiel ein Gerüst an der Fassade, über das der Einbrecher in die Wohnung gelangen kann, muss das der Versicherung gemeldet werden.“ Denn nur dann zahlt diese im Zweifel auch den Schaden.