Langenberg. . Fast zehn Jahre lang war an der Hauptstraße in Langenberg das Parken erlaubt. Doch seit die Container vom Nathanplatz verschwunden sind, gilt wieder das alte Parkverbot.

„Gewohnheit macht Falschparker“: Auf diesen kurzen Nenner könnte man die gegenwärtige Situation an der Hauptstraße bringen. Nachdem dort fast zehn Jahre lang das Parken zwischen Bürgerhaus und Bioladen auf der linken Seite erlaubt war, hat die Stadt es nun schwer, dem alten (und nun erneut in Kraft gesetzten) Parkverbot wieder Gültigkeit zu verschaffen.

„Warum bleibt es nicht bei der bisherigen Regelung?“ „Warum erlaubt die Stadt nicht einmal das Kurzzeitparken – eine Viertelstunde, Minuten, nur um eben einzukaufen oder eine Überweisung in der Bank abzugeben?“ Immer wieder wenden sich Leser mit solchen Fragen an die Redaktion.

Verbot gilt schon seit dem 2. Mai

Auch bei den umliegenden Geschäftsleuten sorgt für Unmut, dass die Stadt die Parkzone zwischen Hauptstraße 62 und 54 zum 2. Mai aufgehoben hatte. Begründet worden war das mit dem Ende der Bürgerhaus-Sanierung. Seitdem ist der Nathanplatz, der lange als Standort für die Baucontainer genutzt wurde, wieder frei. 16 Parkplätze stehen dort nun wieder zur Verfügung – im Vergleich zu maximal zehn Stellplätzen, die es entlang der Hauptstraße gegeben hatte.

Doch mit ihrer „Bitte, das entsprechende Verkehrszeichen 325 StVO zu beachten“ (s. Infobox), stieß die Stadt bei den Verkehrsteilnehmern bislang auf taube Ohren. Täglich parken Autos wie in den vergangenen zehn Jahren vor dem „Hirsch“, der Gaststätte „Altstadteck“, der Buchhandlung Kape, Elektro Drinhaus und vor dem Bioladen. Und dass viele immer noch brav die Parkscheibe aufs Armaturenbrett legen, um ihre Ankunftszeit nachzuweisen, lässt vermuten, dass sich das Gros dieser Verkehrsteilnehmer nicht einmal bewusst ist, gerade einen Parkverstoß zu begehen – trotz Parkscheibe.

Blechlawine als Altstadtkulisse?

„Die Frage ist doch: Was will ich in der Altstadt?“, sagt Jan Schneider, Leiter der Velberter Straßenverkehrsbehörde. Immer werde gesagt, man wolle Tourismus in Langenberg. „Aber will ich diesen Touristen denn eine Blechlawine als Altstadtkulisse bieten?“

Es sei eben auch dem Charakter des historischen Ortskerns geschuldet, dass man bei der Ausweisung von Parkflächen „sehr behutsam“ vorgehe. „Aber es gibt ausreichend Parkflächen an der Hauptstraße“, sagt Schneider – und verweist auf den Nathanplatz, mit dem nun sogar wieder mehr Parkplätze als zuvor zur Verfügung stünden.

Sonderregelung für Behinderte

Dass für schwerbehinderte bzw. gehbehinderte Autofahrer ein unzumutbar längerer Weg ohne die Parkplätze an der Hauptstraße entstünde, weist Schneider zurück: „Für die gilt sowieso, dass sie in einem verkehrsberuhigten Bereich auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken dürfen – so lange sie niemanden behindern.“ Und wer den dafür erforderlichen blauen Ausweis nicht bekommt, könne immerhin den orangefarbenen, „kleineren“ Behindertenausweis beantragen. „Und mit dem darf man alle Vergünstigen des blauen Schwerbehindertenausweises auch für sich in Anspruch nehmen – bis auf eine einzige: Man darf nicht auf Rollstuhlfahrer-Parkplätzen parken“, so Schneider.