Velbert. . Ab sofort sind neben der Kommune auch Händler verpflichtet, Elektro-Geräte zu entsorgen. Die Technischen Betrieben Velbert befürworten die Neuerung.
- Händler müssen seit Ende Juli alte Elektrogeräte annehmen
- Kleingeräte ohne Kassenbon zurück, Großgeräte nur beim Kauf von neuen
- Technische Betriebe Velbert befürworten die neue Regelung
Quasi im Jahrestakt kommen neue und oftmals leistungsstärkere Haushalts- und Hightech-Geräte auf den Markt. Bei Mobiltelefonen gefühlt sogar monatlich. Doch wohin mit den ausrangierten Geräten? Elektroschrott gibt es wohl in jedem Haushalt, meist verstaut im hintersten Winkel des heimischen Kellers.
Bisher konnten diese Altlasten entweder sachgerecht bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden oder landeten fälschlicherweise in der Restmülltonne. Der Wertstoffhof Velbert hat allein im Jahr 2015 insgesamt 16 412 Elektrogeräte aus dem Stadtgebiet entsorgt. Seit dem 24. Juli steht dem Verbraucher nun eine weitere Anlaufstelle zur Verfügung: Nun sind auch Einzel- oder Onlinehändler, die über eine Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügen, zur Annahme von alten Elektrogeräten verpflichtet.
„Die neue Rücknahmepflicht bietet Verbrauchern mehr Möglichkeiten, ihre Altgeräte abzugeben, damit verwertbare Teile recycelt und der restliche Schrott fachgerecht entsorgt werden kann“, heißt es von Seiten der Verbraucherzentrale NRW.
Für Elektrogeräte aller Art gilt dasselbe wie für Batterien und Akkugeräte – sie dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden. Grund dafür sind neben den enthaltenen wertvollen Metallen besonders mögliche Schadstoffe und Schwermetalle. Nur durch eine fachgerechte Entsorgung können Schäden für die Umwelt ausgeschlossen werden. Die neue Regelung erleichtert dem Verbraucher diesen Schritt fortan erheblich.
Kleine Elektrogeräte, deren Gehäuse nicht länger als 25 Zentimeter messen, müssen Händler ohne Kassenbon zurücknehmen. Diese Rücknahmepflicht besteht auch, falls der Kunde kein neues Gerät erwerben möchte. Bei größeren Geräten gilt das Tauschprinzip: Flachbildfernseher, Mikrowellen, Waschmaschinen und Co. müssen vom Händler ebenfalls entgegen genommen werden, sofern der Kunde im Gegenzug ein gleichartiges Gerät kauft. Selbst bei einer Auslieferung ist dieser Tauschservice laut Verbraucherzentrale NRW kostenlos, sollte aber beim Abschluss des Kaufvertrages fest vereinbart werden.
Übrigens gelten diese Richtlinien auch im Internet. Online-Händler mit Lagerkapazitäten von mehr als 400 Quadratmetern sind zur Annahme von Altlasten verpflichtet. Kunden müssen bei der Internetbestellung den Rücknahmewunsch bei der Anlieferung kundtun – beispielsweise über ein Onlineformular.
Für schadstoffhaltige Energiesparlampen und LEDs sowie Batterien und Akkugeräte stehen bei stationären Händlern schon seit einiger Zeit separate Rücknahmeboxen bereit. Die kommunalen Sammelstellen wie Recycling- und Wertstoffhöfe sind laut Verbraucherzentrale auch in Zukunft eine gute Adresse, um den ausrangierten Elektromüll loszuwerden. Auf dem Wertstoffhof in Velbert wurde dafür eigens eine Übergabestelle eingerichtet.
Mögliche Probleme für Händler
Dipl.-Geogr. Irmgard Olberding, Sachgebietsleiterin Abfallwirtschaftplanung bei den Technischen Betrieben Velbert, befürwortet die neue Regelung: „Vom Prinzip her ist das eine gute Sache. Der Bürger hat nun noch mehr Möglichkeiten, um seinen Elektroschrott zu entsorgen. Hauptsache die Geräte landen nicht in der Pampa.“ Allerdings sieht Olberding durchaus einige Schwierigkeiten: Vor allem die ordnungsgemäße Lagerung sei wichtig. „Große Läden haben meist einen eigenen Elektroverwerter. Kleinere Geschäfte müssen dafür wahrscheinlich eine Firma beauftragen“, vermutet Olberding.