Kreis Mettmann. . Unterwegs mit einem Lebensmittelkontrolleur vom Kreis Mettmann. Der hat nicht immer etwas zu beanstanden, dafür aber eine lange Aufgabenliste.
Mäusekot im Lager, Schwarzschimmel an der Untertischkühlung, frische Backwaren auf nicht gereinigten Präsentationsblechen – der gerade vorgelegte Jahresbericht des Amtes für Verbraucherschutz (WAZ berichtete) hat mit seinen nicht gerade appetitlichen Funden für Wirbel gesorgt. Doch wer entdeckt eigentlich diese Missstände in Betrieben, dokumentiert sie, lässt sie untersuchen, ergreift Maßnahmen dagegen und bringt sie letztendlich für den Verbraucher an die Öffentlichkeit?
Für solche Lebensmittelkontrollen ist beim Kreis Mettmann das Amt für Verbraucherschutz zuständig. Zehn Kontrolleure und ein Assistent überprüfen Betriebe im Kreis und nehmen Proben, die dann auch in der Abteilung Chemische- und Lebensmitteluntersuchungen überprüft werden. Dabei arbeitet das Amt für Verbraucherschutz mit dem chemischen Labor der Stadt Düsseldorf zusammen und ist kooperierend für rund 2,4 Millionen Bürger als Ansprechpartner zuständig.
Dirk Kuhlmann ist solch ein Lebensmittelkontrolleur beim Kreis. Seine Aufgaben sind breit gefächert und er erlebt immer wieder Überraschungen – vor allem, wenn es in den Außeneinsatz geht. Mit Kittel, Haube, Überschuhen und Digicam ausgestattet besucht er Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben – wie Supermärkte, Kantinen, Restaurants, aber zum Beispiel auch Kirmesstände. Ebenfalls werden kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände, Spielwaren und Tabakerzeugnisse überwacht. „Wir gehen grundsätzlich unangekündigt in die Betriebe und schreiben anschließend einen Bericht und darauf aufbauend eine Risikobeurteilung.“ Diese Risikobeurteilung setzt sich aus 13 Kategorien zusammen. Dementsprechend hat Kuhlmann für den Bericht eine lange Checkliste im Kopf, die aus einer europäischen Basisverordnung zum Lebensmittelrecht resultiert.
Heute geht es zu einem Caterer. Kuhlmann untersucht die Kühlkette bei der Warenanlieferung und -abgabe, er prüft die Mindesthaltbarkeits-Sortierreihenfolge im Trockenlager, schaut nach möglichen Motten und Reiskäfern, checkt die Hygieneschleuse. Nichts entgeht seinem erfahrenen Blick – wie viel Fett klebt unter der Dunstabzugshaube, haben die Fenster einen Insektenschutz, sind Rückstellproben von mindestens 200 Gramm vorhanden, ist die Decke geschlossen, damit auch ja nichts ins Essen fällt? Sogar das Warmwasser der sanitären Anlagen wird geprüft. Heute ist Dirk Kuhlmann sehr zufrieden mit seinem Betriebsbesuch. „Ich musste den Betreiber nur auf wenige Mängel hinweisen.“
Also weiter zum nächsten Termin, Probennahme im Einzelhandel: Geschirrgegenstände mit Melaminanteilen. Dafür ist der Lebensmittelkontrolleur auch zuständig, weil Nahrungsmittel mit dem Geschirr in Berührung kommen, die gegebenenfalls miteinander reagieren könnten. Fünf Teilproben sind vorgesehen. „Fünf Teilgegenproben werden dem Betreiber versiegelt dagelassen, die Hersteller können diese anfordern und ein Gegengutachten erstellen lassen“, erklärt Kuhlmann. Die Proben bringt er dann zur Untersuchung zurück zum Kreis.
Doch vorher legt er noch einen kurzen Zwischenstopp bei einem Supermarkt ein. Ein Rückruf muss überwacht werden: Garnelen aus Vietnam mit zu viel Oxytetracyclin, ein Antibiotikum. Kuhlmann prüft hier, ob der Rückruf bekannt ist und ob die entsprechende Ware bereits entsorgt wurde oder wie sie aktuell gelagert wird.
Aufklärung ist ein wichtiger Arbeitsauftrag des Amtes für Verbraucherschutz. Bürger werden über Zustände und Funde informiert und durch regelmäßige Qualitätskontrollen geschützt. So beispielsweise auch durch das Kontrollbarometer, das ab 2019 für alle Lebensmittelbetriebe in NRW verpflichtend eingeführt werden soll.