Wuppertal. . Früherer Schrotthändler soll gezielt am Fiskus vorbei gewirtschaftet haben. Das Landgericht klärt mittels Zeugen den Weg der Ware.
Laut Steuerfahndung hat er größere Schrottgeschäfte mit seiner Buchhaltung abgerechnet, als er mit seinem kleinen Laster überhaupt bewegen konnte. Jetzt führt ein früherer Unternehmer (76) aus Velbert vor dem Landgericht Wuppertal an: Er habe seinen 7,5-Tonner regelmäßig und mit Absicht massiv überlastet. Ein Zeuge werde das bestätigen, der habe über Jahre laden geholfen. So ergäben sich die großen Umsätze.
Der Angeklagte muss sich seit Ende Januar wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung über mindestens drei Millionen Euro verantworten. Er soll wenigstens ab 2003 über zehn Jahre gezielt am Fiskus vorbei gewirtschaftet haben. Laut Staatsanwaltschaft rechnete er Gutschriften für frei erfundene Geschäftspartner ab. Damit habe er Vorsteuer vom Finanzamt zurück gefordert, die ihm nicht zustand.
In der Branche sollen Unregelmäßigkeiten üblich gewesen sein. Das Besondere an der Firma des Velberters: Es wurde tatsächlich Metall verkauft. Allerdings geht es um Herkunft und Preise, um tatsächliche Umsätze und Gewinn. Das Gericht klärt nun den Weg der Ware. Laut Anwalt Dr. André Neumann kann der neue Zeuge belegen, dass der Angeklagte jeweils im Industriegebiet an der Bunsenstraße am Straßenrand von Groß-Lkw seiner Lieferanten umladen ließ. Seinem Kleinlaster habe man mit sechs bis sieben Tonnen Schrott fast das Dreifache der zulässigen Zuladung aufgebürdet. So sei die Fuhre zum Hauptabnehmer gegangen, einer Recyclingfirma wenige hundert Meter entfernt. Dort habe man wiederum entladen und die Prozedur dann wiederholt. Neumann: „Der Zeuge wird aussagen, dass man für das Umladen jeweils weniger als 30 Minuten brauchte.“
Weiter laut Neumann könne ein Gutachter dem Gericht belegen: So zu verfahren ist technisch möglich, ohne dass das Fahrzeug zusammenbricht: „So eine Beladung macht sich allenfalls im Brems- und Lenkverhalten bemerkbar. Das geht dann eben etwas schwerfälliger.“ Und: „Es fahren doch alle überladen.“
Verjährter Verkehrsverstoß
Der daraus womöglich folgende Verkehrsverstoß könnte schon verjährt sein. Ein Betriebsleiter des Hauptabnehmers bestätigte: Der Laster des Angeklagten sei oft voll gewesen. Er sei auch mal mit einem Fahrzeug seiner Firma auf einen Autobahnparkplatz gefahren, weil der 76-Jährige in eine Polizeikontrolle geraten war. An Mengen könne er sich nicht erinnern.