Velbert. . Die Beschwerden gelten zumeist Personal, Pflege und Betreuung. Kreis will das Personal aufstocken. Heimaufsicht sieht sich als Anwalt der Bewohner.
Sie kommen unangemeldet, nötigenfalls sogar an Heiligabend, zuweilen auch wiederholte Male; sie haken nach und sie „sind mit allen Wassern gewaschene Fachkräfte“, denen man nicht mal so eben ein X für ein U vormacht. Die Rede ist von den Mitarbeitern der Heimaufsicht, die mit ihren fünfeinhalb Vollzeitstellen beim Sozialamt des Kreises Mettmann angesiedelt ist.
„Das ist zu wenig Personal, aber das ändern wir demnächst“, kündigt Martin M. Richter an, demzufolge es „prinzipiell eine sehr gute Pflege im Kreis“ gibt. Als zuständiger Fachdezernent kann der Kreisdirektor „keine Unterschiede zwischen privaten und zum Beispiel kirchlichen Trägern“ ausmachen.
Die Aufsicht, die jeweils zumindest mit einer medizinischen und einer Verwaltungs-Kraft anrückt, ist vor allem für die 51 Senioren- und Pflegeeinrichtungen – in ihnen leben rund 5200 Menschen – und für die 50 Wohnheime für Menschen mit Behinderungen mit weit mehr als 900 Plätzen zuständig. Laut Tätigkeitsbericht wurden 2013/2014 insgesamt 162 Überprüfungen durchgeführt, vielfach aufgrund von Beschwerden. „Es gibt natürlich auch Querulanten, aber die Beschwerden treffen häufig den Kern“, resümiert Richter. Er versichert: „Wir gehen allen Dingen nach.“ Grundsätzlich werde jedes Haus jedes Jahr aufgesucht.
Der Tätigkeitsbericht listet als „häufige Mängel“ fehlende bzw. unzureichende Pflegeplanung, Dokumentationsmängel, nicht ordnungsgemäße Blutkontrollen oder Insulingaben und fehlende Kommunikation mit den behandelnden Ärzten auf. Bei einem äußerst schweren Verstoß im Kreissüden ist es sogar zu einem Todesfall gekommen. Die Heimaufsicht stellte bei ihrer Arbeit überdies fest, dass sich der Pflegefachkräfte-Mangel zumal im Bereich der Behandlungspflege nachteilig auswirkt: Das betrifft etwa Wundversorgung, Verbandwechsel und Blutdruckkontrollen.
Die Mitarbeiter der Heimaufsicht haben bei den Kontrollen recht umfangreiche Befugnisse. Stoßen sie auf Mängel oder Missstände, können sie sehr konkrete Anweisungen erteilen und Fristen festsetzen. Das zur Verfügung stehende Instrumentarium reicht bis hin zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen: Belegungsstopp, Teilstilllegung, Betriebsuntersagung.
Nach Beobachtung von Martin M. Richter gibt es „zumeist dort eine gute Pflege, wo die Atmosphäre im Haus stimmt, vor allem aber die Chemie zwischen Leitung und Personal“. Indikator für ein Manko seien Auswechselquote und Krankenstand. Für ganz wichtig hält der Dezernent Mitgefühl, dass nämlich die Mitarbeiter „zu den zu Pflegenden ein wirklich empathisches Verhältnis aufbauen können“.
Auskunft beim Heimbeirat einholen
Und wie findet man ein gutes Heim? Einen gewissen Einstieg, rät der Kreisdirektor, böten die auch im Internet verfügbaren Berichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. „Oder führen Sie doch ein entspanntes Gespräch mit dem Heimbeirat! Die Leute wissen, wo der Schuh drückt.“