Düsseldorf/Wülfrath. .

Mögliche Auswirkungen auf die Wettervorhersage haben den Bau eines Windrades in Wülfrath vorerst verhindert. Die fast 100 Meter hohe Anlage in der Flandersbach könne das etwa elf Kilometer entfernte Wetterradar des Deutschen Wetterdienstes (DWD) stören, befand das Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Es wies damit die Klage eines Windenergieunternehmens zurück, nachdem der Kreis Mettmann keine Genehmigung erteilt hatte. Der DWD betreibt im Essener Süden sein einziges Niederschlagsradar in NRW. U. a. geht es um die Vorhersage von Hagelschlag auch für kleinere Gebiete. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Die Richter befanden, der Rotor der Windenergieanlage verursache Störsignale, die in der unmittelbaren Umgebung die Radarmessungen beeinträchtigen könnten. Dem DWD könne nicht aufgegeben werden, wegen dieser Störung seine Datenverarbeitung zu ändern. Dann könne beispielsweise wegen der dann entstehenden „weißen Flecken“ vor kleinräumigen Wettererscheinungen wie Hagelschlag nicht mehr zuverlässig gewarnt werden.