Die Gewerkschaft Verdi hat die Postbediensteten zu einem unbefristeten Streik aufgerufen. Die Folgen für Verbraucher: Briefe und Pakete kommen später an. Zwar spricht die Deutsche Post bislang nur von ein bis zwei Werktagen Verzögerung in der Zustellung. „Aber selbst bei dieser relativ knappen Zeitspanne können unter Umständen wichtige Fristen, zum Beispiel für die Kündigung eines Zeitschriftenabonnements oder eines Mobilfunkvertrags, verpasst werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW: „Das Risiko, dass Brief oder Paket rechtzeitig ankommen, trägt der Versender. Trifft also das Kündigungsschreiben streikbedingt erst nach Ablauf der Kündigungsfrist beim Empfänger ein, verlängert sich der Vertrag um die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbarte Laufzeit.“ Für den finanziellen Mehraufwand kann der Kunde gegenüber der Deutschen Post keine Schadenersatzansprüche stellen. Folgende Tipps helfen, damit Briefe trotz des Streiks rechtzeitig ankommen:
Fristen: Betroffene, die wegen des Poststreiks Gefahr laufen, den Kündigungstermin zu verpassen, sollten auf andere Versender ausweichen. Sofern die Kündigung keiner Originalunterschrift bedarf, sollte sie per Fax mit Übermittlungsprotokoll versandt werden. Solch ein Fax hat vor Gericht als Zugangsbeweis Bestand. Eine Zustellung per E-Mail empfiehlt sich nicht, da sie nicht jedes Gericht, auch bei Zugangsbestätigung, als Beweis anerkennt.
Expressversand: Obwohl die Deutsche Post beim Expressversand ein konkretes Laufzeitversprechen gibt, gilt für diese Versandform Ähnliches. Das Unternehmen hat Streiks als Haftungsgrund in seinen AGB ausgeschlossen. Auf seiner Internetseite kündigt es allerdings an, dass Expressbriefe nicht vom Streik betroffen seien.
Paketversand: Auch in Bezug auf Paketzustellungen hat die Post Streiks als Haftungsrisiko ausgeschlossen. Wartet der Kunde etwa auf verderbliche Ware und vergammeln die Waren streikbedingt, hat er keinen Anspruch auf Entschädigung.