Velbert. . Aus dem Verbraucherschutzbericht: In drei Unternehmen im Kreis Mettmann machten Lebensmittelkontrolleure unangenehme Entdeckungen.

Beim Anblick duftender Backwaren und verführerisch dekorierter Torten denkt wohl niemand an tote Mäuse und angefressene Mehlsäcke. Dennoch sah sich das Amt für Verbraucherschutz im vergangenen Jahr mit derartigen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht konfrontiert. Insgesamt 84 Ordnungswidrigkeitsverfahren waren die Folge, ein Betrieb musste sogar geschlossen werden – so geht es aus dem Jahresbericht des Amtes für Verbraucherschutz hervor.

Besonders unappetitlich kamen im Kreis Mettmann drei Bäckereien, unter ihnen zwei Großbäckereien, daher: Mit Schwarzschimmel verdreckte Decken und Wände, lebende Motten und eine „skelettierte Maus“ gehörten zu den schwersten Verletzungen von Hygienevorschriften, die die Kontrolleure unter anderem eine „umfassende Grundreinigung“ fordern ließen. „Solche Fälle sind die absolute Ausnahme“, weiß Volker Eichert, Leiter der Verwaltungsabteilung. Im Gegenteil: Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der eingeleiteten Verfahren leicht gesunken.

Verbaucherhinweise oft hilfreich

Statt schauderhaft verschmutzter Räume sind Kennzeichnungsmängel die Regel. Auch, dass geforderte Unterlagen nicht vorgezeigt werden, komme häufig vor. „Natürlich gibt es auch hin und wieder Hygienemängel, doch in aller Regel sind die nicht gesundheitsgefährdend.“ Im Fall zwar nicht gravierender, aber auch nicht unerheblicher Verstöße muss der Betriebsinhaber ein Verwarngeld zahlen. 260 Mal wurde dieses im letzten Jahr gefordert, insgesamt 10045 Euro kamen so zusammen. Doch auch, wenn die Verstöße gering, die Gesundheit der Käufer nicht gefährdet ist: Der Verbraucherschutz gebietet eine umfassende Kontrolle lebensmittelproduzierender Betriebe. „Entscheidend ist ja, dass die Verbraucher nichts kaufen würden, wenn sie wüssten, dass es hinter den Kulissen dreckig zugeht“, so Eichert, „und als Kunde kann man im Verkaufsraum ja kaum sehen, wie es in den anderen Räumen aussieht.“

Fällt Verbrauchern trotzdem etwas auf, können sie sich an die Lebensmittelkontrolleure richten. 217 Hinweise gingen 2014 bei der Lebensmittelüberwachung ein, jedem von ihnen wurde nachgegangen. „Sie enthalten oft wertvolle Hinweise“, so Eichert, „80 bis 90 Prozent zogen darum unverzügliche Betriebskontrollen nach sich.“ Besonders ärgerlich für Verbraucher: Gesundheitsbezogene Aussagen, die versprechen was Produkte nicht halten: Aufbau von Serotonin wird da behauptet, ebenso wie Blutdrucksenkung. „Unzufriedene Verbraucher melden sich bei und wir gehen dem nach“, so Eichert. Ein Gutachter prüft dann die Aussagen, die Behörde verlangt gegebenenfalls ihre Rücknahme.