2009 hatte man den Verkauf von Grund und Boden noch strikt abgelehnt. Zum Sinneswandel der ev. Kirchengemeinde Langenberg befragte die WAZ Pfarrer Jens Blaschta
Wann hat sich die ev. Kirchengemeinde Langenberg entschlossen, von ihrem beim ersten Verkauf an Herrn Zerbst vertretenen Grundsatz, kein „Tafelsilber“ verkaufen zu wollen, abzurücken?
Pfarrer Jens Blaschta: Die Kirchengemeinde Langenberg hat in den vergangenen zwei Jahren intensiv an verschiedenen Modellen gearbeitet, wie aus den vorhandenen Grundstücken, die sich im Besitz der Gemeinde befinden, regelmäßige Einnahmen generiert werden können. Da sich die finanziellen Rahmenbedingungen durch die aktuelle Niedrigzinsphase grundlegend geändert haben, waren neue Überlegungen erforderlich. Es lag ein Kaufangebot vor, dass den beiderseitigen Interessen entsprach und die Gemeinde bei den bevorstehenden Sanierungsmaßnahmen finanziell entlastet.
Warum wurde beschlossen, kirchengemeindeeigene Liegenschaften nicht mehr ausschließlich in Erbpacht zu veräußern?
Mit dieser Veräußerung ist kein allgemeiner Beschluss der Gemeinde verbunden, Liegenschaften zu veräußern. Vielmehr ergab sich dieser Beschluss daraus, dass die Gemeinde einen Finanzbedarf für dringend notwendigen Umbau- und Renovierungsarbeiten hat. Der Verkauf von Grundstücken bedarf zudem der kirchenaufsichtlichen Genehmigung, die leider vor einigen Jahren kaum zu erlangen war. Durch die aktuelle Niedrigzinsphase hat sich auch hier wohl die Position der Kirchenaufsicht ein wenig verschoben, so dass diese Überlegungen nun eher möglich geworden sind. Nach der Veräußerung kann die Gemeinde nun in Ruhe an einem Raumkonzept arbeiten, dass mittel- und langfristig tragfähig ist. Wir hoffen, unsere Planungen in den nächsten Monaten konkretisieren zu können.
War der Gemeinde zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, dass man Herrn Zerbst so auch ein Grundstück verkaufte, das in Kürze wegen der Aufstellung des Bebauungsplanes Wilhelmshöhe zum Baugrundstück werden würde (Bolzplatz)? Wurde dies bei der Preisfindung berücksichtigt?
Der Kaufvertrag wurde durch anwaltliche Vermittlung ausgehandelt. Der Kaufpreis wurde auf der Grundlage eines aktuellen und unabhängigen Wertgutachtens ermittelt. Es wurde berücksichtigt, dass ein kleinerer Teil des Grundstücks voraussichtlich zum Bauland werden würde. Zudem ist festgelegt worden, dass auch Wertveränderungen während der nächsten Jahre ausgeglichen werden.
Nach der WAZ vorliegenden Informationen soll Peter Zerbst seiner Verpflichtung, Erbpacht zu zahlen, nicht in vollem Umfang nachgekommen sein. Wie oft bzw. lange hat er keine Erbpacht entrichtet? Was für Gründe führte er an, die Zahlungen auszusetzen? Ist der Gemeinde dadurch finanzieller Schaden entstanden?
„Unregelmäßigkeiten“ bei der Erbpachtzahlung entstanden im Zusammenhang mit der Kauf- bzw. Verkaufsabsicht. Sie wurden mit dem Kaufvertrag beigelegt und bereinigt.
Wie beurteilt die Kirchengemeinde rückblickend die Aussage Peter Zerbsts aus 2009, die Eichenkreuzhöhe einer karitativen Nutzung zuführen zu wollen?
Wir begrüßen ausdrücklich die Nutzung des Gemeindehauses Feldstraße durch die Christlichen Pfadfinder, mit denen die Evangelische Kirchengemeinde sehr gut zusammenarbeitet. Ebenso haben wir gegen die derzeitig uns bekannte Nutzung der Eichenkreuzhöhe keine Einwände.