Wuppertal. . Mit einem Freispruch aus Zweifel an Beweisen hat das Landgericht Wuppertal den Prozess gegen einen 23-jährigen Angeklagten wegen schweren Raubs auf einen Velberter Getränkemarkt abgeschlossen.
Mit einem Freispruch aus Zweifel an Beweisen hat das Landgericht Wuppertal gestern den Prozess gegen einen 23-jährigen Angeklagten wegen schweren Raubs auf einen Velberter Getränkemarkt abgeschlossen. Der Mann erhält auf Kosten der Landeskasse Entschädigung für mehr als sechs Monate Untersuchungshaft in Deutschland und zusätzlich für die Auslieferungshaft in seiner Heimat Rumänien.
Der Mann hatte sich für einen bewaffneten Überfall auf ein Geschäft an der unteren Friedrichstraße im März vor zwei Jahren verantworten müssen, den er zusammen mit zwei flüchtigen Komplizen ausgeführt haben sollte. Die damaligen Täter bedrohten – vermummt – drei Mitarbeiter des Markts mit Pistolen, brachen die Kassenschublade mit einem Schraubendreher auf und zwangen die Kassiererin (43), den Tresor in einem Nebenraum aufzuschließen. Die Beute soll 3000 Euro betragen haben.
Angeklagter schweigt
Der Angeklagte hat zu den Vorwürfen geschwiegen. Seine Überführung scheiterte daran, dass Zeugen ihn nicht eindeutig identifizieren konnten. Zwar hatten Anwohner die Tätergruppe ohne ihre Masken beobachtet; es gibt sogar ein Phantombild, das dem Angeklagten deutlich ähnlich sieht. Der Zeuge, auf dessen Angaben die Zeichnung basiert, gab allerdings später an: Er habe einen anderen Mann beschrieben, nicht den Angeklagten, der ihm gezeigt wurde.
Eine Nachbarin hatte den 23-Jährigen in einer Fotoauswahl „zu 70 Prozent“ erkannt, schränkte aber vor Gericht ein: Sie habe an jenem Abend absichtlich nicht genau hingesehen, weil sie Angst vor dem Trio gehabt habe. Auf Überwachungsvideos des Markts sind die Täter nicht sicher zu identifizieren, erklärte eine Expertin den Richtern. „Damit brechen wesentliche Teile der Beweiskette weg“, stellte in ihrem Plädoyer die Staatsanwältin fest, die ebenfalls Freispruch beantragte.
„Es erscheint möglich, dass der Angeklagte zur Tätergruppe gehört“, fasste der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung die Beweise zusammen. Sicher sei wohl, dass der 23-Jährige den Fluchtwagen angemietet hat – drei Wochen vor der Tat. Und dass er in dem Wagen saß, als der bei der versuchten Einreise nach Rumänien auffiel – Wochen danach. Das sei für eine Verurteilung allerdings zu wenig, sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft kann das Urteil anfechten.