Neviges. . Die Polizei Velbert hat an der Wülfrather Straße in Tönisheide zwei Briten festgenommen, die illegale Asphaltsanierungen angeboten haben.
Ein Lastwagen, zwei Männer, ein bisschen Asphalt. Der Lkw hält vor einer Einfahrt an der Wülfrather Straße, die beiden Fahrer sprechen den Besitzer an. Sie hätten noch etwas Asphalt übrig von einer Baustelle, könnten ihm die Löcher in der Einfahrt eben stopfen. Der Besitzer stimmt zu, die Männer legen los – und werden dabei von einem Polizisten beobachtet, der gerade außer Dienst ist und zufällig an der Szenerie vorbei kommt. Was dem Beamten auffällt: Die Arbeiter scheinen nicht vom Fach zu sein, arbeiten unzureichend und nicht wirklich fachmännisch: Sie verschütteten etwas losen Asphalt und verteilten ihn grob. Ordentlich verdichten sie das Material dabei nicht. Der Polizist schnappt sich sein Mobiltelefon und informiert die Kollegen.
Die treffen gegen 12.20 Uhr an der Wülfrather Straße ein und kontrollieren die beiden „Teerkocher“. Es stellt sich heraus, dass sie aus Großbritannien kommen, 25 und 44 Jahre alt sind und dem Hausbesitzer ihre Dienste illegal zu einem günstigen Preis angeboten haben. Und dieser Hausbesitzer ist nicht der einzige, der sich von den Briten überreden ließ, denn die Befragung der Polizei ergibt, dass die „Teerkocher“ zuvor bereits eine weitere Einfahrt an der Wülfrather Straße asphaltiert hatten – und dafür von der Geschädigten einen größeren Geldbetrag erhalten hatten, ohne zufriedenstellende Arbeit abzuliefern. Gegen die beiden Männer wurden Strafverfahren wegen Verdacht des Betrugs, Verstoß gegen das Schwarzarbeitergesetz sowie Verstoß gegen die Abgabeordnung eingeleitet.
„Wenn solche Leute vor der Haustür auftauchen, am besten sofort die 110 wählen“, rät die Polizei zum richtigen Verhalten. Denn „unabhängig von dem oft bedrohlichen, gewalttätigen und betrügerischen Auftreten der beschriebenen ,Teerkocher’, handelt es sich bei der Ausführung von Asphaltierarbeiten durch solche reisenden britischen Teerkolonnen in der Regel immer um Schwarzarbeit.“ Die ausgeführten Arbeiten seien ordnungswidrig und könnten mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro bestraft werden. „Wer solchen Teerkolonnen einen Auftrag erteilt, beauftragt also in der Regel Schwarzarbeit und macht sich dadurch selber strafbar“, so die Polizei.