Wahlrecht für die Eltern und vertretbare Wege für die Kinder. Neue Struktur für den Kreis Mettmann genügt künftig geltenden Mindestschülerzahlen. Konzeption ist auf fünf Jahre angelegt. Politik entscheidet im zweiten Quartal 2015.

Gemeinsamkeit macht bekanntlich stark. Und zuweilen ist sie sogar existenziell wichtig, da lebenserhaltend. Dieses Ziel hat auch die Planung einer neuen Förderschulstruktur für den Kreis Mettmann im Fokus. Auslöser ist das neunte Schulrechtsänderungsgesetz, bei dem die Inklusion eine wichtige Rolle spielt – und das schon bald neue Mindestgrößen verlangt.

„Die Existenz der Förderschulen Lernen steht auf dem Spiel“, hatte Ulrich Stahl bereits vor geraumer Zeit gewarnt. Nach Auskunft des Fachbereichsleiters Bildung/Kultur/Sport im Velberter Rathaus müsste eine solche Förderschule wie vor Ort die „In den Birken“ in Zukunft – den Primar- und Sekundarbereich zusammengenommen – mindestens 144 Schüler haben. Darunter dürfe sie sonst keine neuen Eingangsklassen mehr bilden.

Trägerschaft kommt erst zum Schluss

Förderschulen, die die Mindestschülerzahl unterschreiten, müssen geschlossen werden bzw. laufen aus. Falls nicht durch die Zusammenlegung von Schulen entsprechende Größen erreicht werden. Allerdings: Aufgrund der geschaffenen Flächendeckung von Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung kommen die Schulträger und Schulen hier im Kreisgebiet in den Genuss einer verlängerten Übergangsfrist. Danach müssen hier Förderschulen, die die Mindestzahlen unterschreiten, (erst) ab dem Schuljahr 2016/2017 schrittweise aufgelöst werden.

„Man kann die Verwaltung und die betroffenen Schulleiter für dieses Konzept nur loben“, rühmt Bernd Tondorf das Vorhaben, sowohl die „gesetzlichen Schülerzahlen zu erreichen“, als auch dafür zu sorgen, dass „die sonderpädagogische Förderung erhalten bleibt“ und dass „das Know-How nicht verloren geht“. „Es geht darum, ein gut funktionierendes und bewährtes System zu erhalten“, betont der erfahrene (Schul-)Kommunalpolitiker und Praktiker. Inklusion sei eigentlich gut, so der Velberter auf Nachfrage, „man darf sie nur nicht verordnen. Jeder muss den Weg frei wählen können, den er gehen will und kann.“ Schließlich stehe ja auch im Gesetz, dass die Eltern frei wählen können sollten.

Und so sieht – laut Zwischenstand – das Kreis-Modell aus: Die Arbeitsgruppe schlägt vor, in vier Regionen mit vier Förderschulen – je mit Haupt- und Teilstandort – zu arbeiten. Nord-West mit Mettmann/Ratingen/Wülfrath, Nord-Ost mit Heiligenhaus/Velbert, Mitte mit Erkrath/Haan/Hilden und Süd mit Langenfeld/Monheim. Dabei bleiben die vorhandenen Förderschulstandorte möglichst erhalten. Die Schulträger sollen untereinander klären, welche Schulen Haupt- und welche Teilstandorte werden sollen. Jede der neu zu gründenden Förderschulen wird eine Verbundschule für Kinder mit den drei Schwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung sein.

Für Ulrike Haase ist das Konzept auch „eine diplomatische Meisterleistung“; sie lobt das „tolle Miteinander von Kreis und Städten“. Die Kreis-Schuldezernentin begrüßt prinzipiell die Festsetzung von Mindestgrößen, damit keine Schule unter wirtschaftlich, organisatorisch oder pädagogisch vertretbaren Größen fahre. Sie betont aber, dass die Eltern das Wahlrecht haben sollten. Und zwar in vergleichbaren Schulen, „also nicht Luxus- und Holzklasse. Dann werden sie mit den Füßen abstimmen“.