Sprockhövel. Durch die beiden Pannen bei der Briefwahl könnte unter Umständen auf die Stadt und die Sprockhöveler Einwohner eine Wiederholung der Kommunalwahl zukommen.
Durch die beiden Pannen bei der Briefwahl könnte unter Umständen auf die Stadt und die Sprockhöveler Einwohner eine Wiederholung der Kommunalwahl zukommen.
Von den 21 659 Wahlberechtigten hatten bis Mittwoch 3 200 Personen per Briefwahl ihre Kreuzchen für Bürgermeisterwahl, Kreistag und Stadtparlament abgegeben. Bis zur ersten Panne hatten 2200 Wähler (dies sind an die zehn Prozent) gewählt. Neue Unterlagen wurden eiligst von der Stadt gedruckt und den Haushalten zugestellt. Doch jene, die auf Urlaubsreise sind und erst nach der Wahl zurückkehren, haben unter einer falschen Voraussetzung abgestimmt und könnten sich betrogen fühlen.
Und dies ist der Knackpunkt: Denn nach dem Paragraph 39 des Kommunalwahlgesetzes in NRW, hat jeder Wähler einer Kommune das Recht, Einspruch gegen die Gültigkeit einer Wahl einzulegen. Und dieses Recht gilt für den Zeitrahmen eines ganzen Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Einsprüche müssen schriftlich an den Wahlleiter- und dies ist in der Regel der Bürgermeister - gerichtet werden. Ein Kriterium für Neuwahlen wäre, wenn aufgrund der Briefwahl der zahlenmäßige Abstand bei der Kommunal- sowie bei der Bürgermeisterwahl von einem Kandidaten zum Mitbewerber eklatant sei, und ein Wähler glaube, dass die Nichtberücksichtigung seiner Briefwahl-Stimme dazu mit den Ausschlag gegeben habe, so Justiziar und Stadtkämmerer Rainer Kaschel. Auch Bürgermeister Dr. Klaus Walterscheid unterstreicht: „Die Frage ist, ob eine Nichtberücksichtigung einzelner Stimmen ergebnisrelevant ist.“ Darüber wird der Wahlausschuss entscheiden. Die Stadt steht wegen der Situation auch mit der Kommunalaufsicht (Kreis) und dem Landeswahlleiter in Verbindung.