Sprockhövel. „Es tut mir aufrichtig leid, was ich getan habe“, betont die Angeklagte gleich zu Beginn ihrer Verhandlung vor dem Hattinger Amtsgericht. Letztlich verurteilt Richter Johannes Kimmeskamp die 49-Jährige wegen Betruges in zwei Fällen sowie Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1000 Euro, zu zahlen in 100 Tagessätzen zu je 10 Euro.

„Es tut mir aufrichtig leid, was ich getan habe“, betont die Angeklagte gleich zu Beginn ihrer Verhandlung vor dem Hattinger Amtsgericht. Letztlich verurteilt Richter Johannes Kimmeskamp die 49-Jährige wegen Betruges in zwei Fällen sowie Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1000 Euro, zu zahlen in 100 Tagessätzen zu je 10 Euro.

Im Mai und Juni dieses Jahres soll die aus Gesundheitsgründen arbeitsunfähige Frau im Bus der Linie 37 beim Fahren ohne gültigen Fahrschein erwischt worden sein. Während der Fahrausweis-Kontrolle habe die Angeklagte ein Ticket mit der falschen Preisstufe vorgezeigt, erinnert sich einer der Kontrolleure vor Gericht: „Als ich sie darauf ansprach, hat die Angeklagte mich beschimpft und beleidigt.“ Sieht die Staatsanwaltschaft das Handeln der 49-Jährigen als eindeutigen Täuschungsversuch, spricht die Angeklagte selbst von einem Missverständnis. Auch für den zweiten Anklagepunkt hat die Sprockhövelerin eine Erklärung: So habe sie bei einer zweiten Fahrkarten-Kontrolle im Juni zwar einen gültigen Fahrschein in der Tasche gehabt, diesen aber im dichten Gedränge der Fahrgäste nicht abstempeln können.

Den Anklagepunkt des Diebstahls gesteht die 49-Jährige sofort ein. Gemeinsam mit Bekannten habe sie in einem Lebensmittel-Laden in Haßlinghausen Waren im Wert von mehr als 200 Euro entwendet. „Das war meine Idee“, kommentiert die Angeklagte den Vorwurf und betont: „Ich werde das nie wieder tun.“ Letztlich fordert die Staatsanwaltschaft in Anbetracht früherer Diebstahls-Vorbelastungen der Frau eine umfangreiche Geldstrafe. „Sie müssen die Kurve kriegen“, appelliert Richter Kimmeskamp nach der Urteilsverkündung an das Gewissen der Angeklagten, denn: „Mit Vorbelastungen wäre künftig auch eine Freiheitsstrafe möglich – und ich denke nicht, dass sie ins Gefängnis möchten.“