Sprockhövel. . Jagdpächter Henrich-Dirk Kruse trifft häufig auf Halter, die ihren Hund nicht anleinen wollen. Er hat Tiere der Anwohner und einer Hundeschule im Verdacht
Jagdpächter Henrich-Dirk Kruse ist empört. Nachdem ihm in seinem Revier schon häufiger uneinsichtige Halter untergekommen waren, die sich weigerten, ihre Hunde wegen der Wildtiere anzuleinen, machte er vergangene Woche einen grausigen Fund: Er holte ein offensichtlich gebissenes, schwer verletztes Reh aus dem Paasbach. Alle Rettungsversuche schlugen fehl, am Ende musste Kruse das Tier töten.
„Kinder hatten das Tier im Bach gefunden“, erzählt Kruse. Als er an der Fundstelle angekommen sei, habe er die Bisswunden im Nacken sehen können. „Das Kitz war noch ganz außer Atem“, sagt Kruse – offensichtlich sei das Tier gehetzt worden. Kruse nahm es mit nach Hause und legte es in den Garten. „Es fing an zu klagen und sprang auch auf“, so der Jagdpächter. Am nächsten Morgen bestand für das Tier keine Hoffnung mehr auf Besserung.
Kruse ist zuständig für das Gebiet vom Hibbelweg bis zur Zeche Alte Haase. Für ihn ist offensichtlich, dass das Reh von frei laufenden Hunden gehetzt wurde. Häufig schon sei er in seinem Revier auf Hundehalter getroffen, die ihre Tiere frei laufen ließen. „Ich habe ja Verständnis dafür, dass sie ihre Hunde auf der Wiese laufen lassen wollen“, sagt Kruse. „Aber in Wildtiergebieten müssen sie angeleint werden.“
Hunde angeleint oder neben Reitern
Manchmal kämen Hund und Herrchen aus dem Wohngebiet Westenfelde, häufig vom benachbarten Reiterhof Gut Diefhausen, wo auch eine Hundeschule betrieben wird. „Die Hunde der Hundeschule sind immer an der Leine“, sagt Peter Papenhoff, der mit seiner Frau Gut Diefhausen betreibt. Doch er schränkt auch ein: „Wir selbst haben einen Labrador, der niemals jagen würde und in unserem Bereich bleibt.“ Hunde, bei denen man nicht sicher sei, dass sie das Jagen unterlassen, würden an die Leine gelegt, andere liefen neben ihren Reitern. Auch er habe schon häufiger Spaziergänger angesprochen, dass sie ihre Hunde anleinen sollten, so Papenhoff.
Das ihm häufig von Reitern entgegengebrachte Argument, auf Privatbesitz könnten die Eigentümer verfahren wie sie wollten und Besuchern erlauben, ihre Hunde frei laufen zu lassen, ziehe nicht, sagt Kruse. „Im Pachtvertrag unter Paragraf sieben steht, dass die Jagdgenossen verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass keine Hunde herumlaufen.“ Jagdgenossen sind die Eigentümer von Grundstücken in einem Jagdgebiet. Den Vertrag schließen sie mit einem Pächter, in diesem Fall Kruse.
Mehrfach habe er das Gespräch gesucht, sagt Henrich-Dirk Kruse. Das habe nichts geholfen. Jetzt habe er bezüglich der Hundeschule eine Eingabe bei der Stadt gemacht. „Uns liegen Beschwerden über die Hundeschule vor“, sagt der Beigeordnete Bernd Woldt. „Das prüfen wir jetzt.“
Für die Zukunft wünscht sich Kruse, dass mehr Rücksicht auf die Wildtiere genommen wird. Denn die Hatz kann unter Umständen sogar einen Straftatbestand erfüllen, wenn der Halter das Tier dazu anstachelt. „Wenn ich Hunde hetze, ist das Wilderei“, erläutert Herbert Buchenauner vom Kreis, der zuständigen Unteren Jagdbehörde. Erwischt ein Jagdpächter einen Hund dabei auf frischer Tat, kann er ihn sogar erschießen.