Sprockhövel. Auch nach der erneuten öffentlichen Auslegung der Pläne für den Bau des Ikea-Homeparks in Wuppertal haben sich die Repräsentanten der elf kreisfreien Städte und vier Kreise des Ruhrgebietes einstimmig gegen das Projekt ausgesprochen.

Auch nach der erneuten öffentlichen Auslegung der Pläne für den Bau des Ikea-Homeparks in Wuppertal haben sich die Repräsentanten der elf kreisfreien Städte und vier Kreise des Ruhrgebietes einstimmig gegen das Projekt ausgesprochen.

„Diese Solidarität innerhalb der Metropole Ruhr stärkt uns den Rücken, wir können sie im Interesse unserer Städte gut gebrauchen“, betonte Landrat Arnim Brux gegenüber der Presse. Brux hat das Votum der Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr erfreut zur Kenntnis genommen.

Abstimmung über eine Änderungdes Flächennutzungsplans

Abzustimmen hatten die 71 Parlamentarier über die Stellungnahme, die der Regionalverband mit Blick auf die Änderung des Flächennutzungsplans an die Stadt Wuppertal abgeben soll. Der Hintergrund ist: Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen das Bauvorhaben an der Stadtgrenze Sprockhövels wegen eines zu hohen Anteils von Waren, die Einzelhändler in den Innenstädten verkaufen, untersagt hatte, hat die Stadt Wuppertal die Pläne geändert und erneut offen gelegt.

Zu diesem Vorgehen heißt es in der jetzt verabschiedeten Stellungnahme des RVR: „Dass es sich inhaltlich nach wie vor um ein und dieselbe Planung handelt, folgt aus den Ausführungen zu Planungsanlass und -ziel. Nach wie vor wird ausgeführt, dass es inhaltlich um die Schaffung von Baurecht für das IKEA-Einrichtungshaus als Bestandteil eines fachmarktbezogenen Einkaufszentrums mit 45 000 Quadratmetern Verkaufsfläche geht. Selbstverständlich kann die Untersagungsverfügung nicht dadurch ausgehebelt werden, dass lediglich bestimmte Darstellungen geringfügig geändert werden.“ Es helfe auch nicht weiter, dass die zentrenrelevanten Einzelhandelsbetriebe innerhalb des Einkaufszentrums nach den Berechnungen der Stadt Wuppertal nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtverkaufsfläche des Einkaufszentrums ausmachten. Unter dem Strich sei die Fortsetzung des Planverfahrens rechtswidrig und daher einzustellen.