Wetter/Herdecke. . „Die Zahl von Anfragen und Anträgen im Zusammenhang mit Führerscheinen zeigt uns, viele Menschen sind stark verunsichert. Sie haben etwas von Änderungen rund um die Fahrerlaubnis gehört“. Bei Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung, und seinen Kollegen stehen die Telefone derzeit nicht still.

„Die Zahl von Anfragen und Anträgen im Zusammenhang mit Führerscheinen zeigt uns, viele Menschen sind stark verunsichert. Sie haben etwas von Änderungen rund um die Fahrerlaubnis gehört“. Bei Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung, und seinen Kollegen stehen die Telefone derzeit nicht still.

Immer wieder können sie die Anrufer aber beruhigen. „Zwar“, so räumt Götte ein, „wird es zum Stichtag 19. Januar 2013 sehr umfangreiche Neuerungen geben. Nachteile muss niemand befürchten, es gibt Besitzstandsregelungen, erworbene Berechtigungen bleiben erhalten.“

Die wichtigsten Fakten: Alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar von der Bundesdruckerei hergestellt werden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Alles was vor diesem Datum hergestellt wurde, egal ob in der grauen oder rosa Papiervariante oder auch als Plastikkarte, muss umgetauscht werden. Im EN-Kreis rechnet man mit 210 000 Führerscheinen. „Für den Austausch gibt der Gesetzgeber den Bürgern 20 Jahre Zeit. Erst ab Mitte Januar 2033 ist das neue Dokument Pflicht. Bis dahin werden alle ausgegebenen Varianten als Lizenz zum Fahren anerkannt“, appelliert Götte an die Bürger, sich mit dem Umtausch ein wenig Zeit zu lassen oder diesen auch kritisch zu hinterfragen. „Insbesondere ältere Fahrer, die unsicher sind, ob sie in 20 Jahren noch Autofahren, können sich Aufwand und Ausgaben auf absehbare Zeit sicherlich sparen.“

Jene, die schon länger darüber nachdenken, ihren alten Führerschein gegen die EU-Kartenversion zu tauschen oder ein aktuelles statt eines Jugendbildes in dem Dokument haben wollen, sollten noch dieses Jahr einen Antrag auf Umtausch stellen. „Wer das macht, erhält seinen neuen Führerschein noch vor dem 19. Januar, profitiert von der 20-jährigen Übergangsfrist und hat bis 2033 Ruhe“, erläutert Götte. Der Gang zum Amt ab 2013 mache hingegen eine Auslieferung nach dem Stichtag sehr wahrscheinlich, folglich müsse man nach 15 Jahren erneut tätig werden. „Aber“, spricht sich Götte erneut für Gelassenheit in Sachen Umtausch aus, „völlig unabhängig von der Dauer der Gültigkeit: Kein Fahrer muss beim Umtausch eine Prüfung wiederholen oder sich vom Arzt seine Fahrtauglichkeit bescheinigen lassen.“

Neu ist: Fahrzeuge mit drei Rädern gelten nicht mehr als Pkw sondern als Motorrad. Folge: Wer seinen Führerschein ab 19. Januar macht und mit drei Räder unterwegs sein will, muss eine Motorrad-Prüfung gemacht haben.