Sprockhövel.
Wehende Rockschöße, die Kleinen notfalls unter den Arm geklemmt, die Uhr schon morgens gestresst im Blick . . . für berufstätige Eltern ist der Wettlauf gegen die Zeit und der Spagat zwischen Dienstbeginn und Tagesstart im Kindergarten oft anstrengender Standard.
Wer, wie eine Lehrerin etwa, um 8 Uhr arbeiten muss, der muss sich sputen, denn vor 7 Uhr öffnet keine Kinderbetreuungseinrichtung. Auch für die Anästhesistin Dr. Tanja Treschan ist besonders der Freitag in der Kita Hiddinghausen der Grund gewesen, weshalb sie an diesem Tag nicht regulär arbeiten gehen kann: „Bei welcher Arbeitsstelle ist denn Freitagmittag Feierabend“, fragt sich Dr. Treschan.
Einzige Möglichkeit: Sonderregelungen mit dem Arbeitgeber
Wer freitags einen ‚ganz normalen’ Arbeitstag bis zum späten Nachmittag hat, der hat ein Problem: „Ich habe eine Abmachung mit meinem Chef, dass ich freitags nur bis zum Mittag arbeiten muss. Wenn Konferenzen stattfinden, habe ich ein Problem, weil mein Kindergarten schon um 14 Uhr schließt“, muss sich eine Lehrerin darüber Gedanken machen, wie sie Kinderbetreuung dann noch zusätzlich sicherstellt.
Daneben sind auch Brücken- und sonstige Schließungstage für Berufstätige ein echtes Problem. Damit ein Kind in den Kernzeiten betreut ist, fallen in Abhängigkeit vom Verdienst Kosten von rund 300 Euro pro Monat an, rechnen berufstätige Mütter vor. Hinzu kommen dann Kosten für zusätzliche Kinderbetreuung oder aufwändige Fahrten zu Großeltern, die keineswegs am Ort wohnen. Also müssen die Kleinen schon am Vorabend zu Verwandten gebracht werden, damit die berufstätigen Eltern am nächsten Morgen pünktlich starten können.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf problematisch
„Man wünscht sich in Deutschland mehr Kinder, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist aber längst nicht gegeben“, sind sich viele Eltern einig. Dabei würden viele Mütter gerne mehr für die eigene Rente tun: „Wenn ich eine Vollzeit-Stelle hätte, bräuchte ich eine Betreuung mit weit mehr Flexibilität, die sich an den Arbeitszeiten orientiert“, darin sind sich viele Mütter und Väter einig. Evelyn Müller vom Sachgebiet Soziales skizziert die finanziellen Rahmenbedingungen, die für die Träger aller Einrichtungen maßgeblich sind:
„Im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes Kibiz werden die konfessionellen, freien und städtischen Einrichtungen nach einem bestimmten Schlüssel gefördert. Die maximale Stundenzahl beträgt dabei 45 Stunden, die die Einrichtungen auf fünf Tage verteilen müssen. Eine Erweiterung des Stundenkontingents wäre nur unter massiver Kostenbeteiligung der Eltern möglich. Aus den Fördertöpfen von Bund, Land und Stadt gibt es keine zusätzlichen Mittel“, erklärt Müller.