Sprockhövel. Die Ansiedlung eines so genannten „Entertainmentcenters“, das an der Mittelstraße in Haßlinghausen zwei Spielhallen von jeweils 100 Quadratmetern vorsieht, konnte die Verwaltung in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht verhindern. Eine zweite Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht wird folgen.
Der Vorstoß des Investors ließ Politik und Verwaltung hellhörig werden. Man befürchtet, in leerstehenden Ladenlokalen könnten sich auch Sexshops, Wettbüros oder andere Vergnügungsstätten einmieten. Doch diese Art von Wirtschaftsförderung entspricht nicht den Vorstellungen des Rates.
Dazu Planungsamtsleiterin Susanne Görner: „Betreiber solcher Einrichtungen, dies zeigt die Erfahrung, zahlen Vermietern von Geschäftsräumen oft ein Vielfaches der sonst üblichen Monatspacht. Das ist verlockend.“ In Niedersprockhövel wurde eine Planänderung vor zwei Jahren erfolgreich durchgeführt. Durch eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost, er bezieht die Grundstücke von der Mittelstraße bis zur Dorfstraße und bis zur Gevelsberger Straße hin mit ein, soll der Ansiedlung derartiger Vergnügungsstätten ein Riegel vorgeschoben werden. Zielrichtung der Politik ist es, den Einzelhandel in Haßlinghausen zu stärken. Auch nach der Ansiedlung des Rewe-Marktes, weist Sprockhövel für den Bereich Einzelhandel eine Unterdeckung von etwas über 6000 Quadratmeter Verkaufsfläche auf. Dies geht aus einem im Jahr 2009 überarbeiteten Einzelhandelsgutachten hervor.
Zu einer Informationsveranstaltung, zu der die Stadt zur Erläuterung der Planänderung eingeladen hatte, fanden nicht einmal fünf Einwohner den Weg in die Sporthalle. Dabei ging es auch um die Erschließung von Bauflächen hinter den bestehenden Gebäuden und um die Höhe von Antennenanlagen. Anregungen und Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplanes können schriftlich bis 18. Juli an die Stadt gerichtet werden.