Fußgängerüberwege, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Zebrastreifen genannt, sind in Sprockhövel eher selten anzutreffen.

Zwei solcher Zebrastreifen wurden jetzt im Rahmen des Umbaus der Bahnhofstraße in Niedersprockhövel angelegt. Sowohl an der Einmündung Hauptstraße/Bahnhofstraße als auch auf Höhe der Lebensmittelmärkte Aldi und Penny haben Fußgänger nunmehr eine gesicherte Möglichkeit zur Querung der Bahnhofstraße. Da - wie schon erwähnt - Zebrastreifen im Stadtgebiet recht selten sind, weist das Ordnungsamt Fußgänger und Autofahrer nochmals auf die vom Gesetz vorgegebenen Verhaltensregeln hin.

Verkehrsteilnehmer, die über den Minikreisel in die Bahnhofstraße einfahren oder sie in Richtung Hauptstraße verlassen wollen, sind wartepflichtig. Und dies: Sobald sich Fußgänger diesem Überweg zur Überquerung der Straße nähern. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für den zweiten Überweg im weiteren Verlauf der Bahnhofstraße. Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmer, diese neue Regelung zu beachten. Fußgänger sollten sich jedoch, trotz ihrer Vorrechte Fahrzeugen gegenüber, vorher versichern, dass diese auch tatsächlich anhalten. Im Übrigen sind beide Überwege der StVO entsprechend beschildert.