Frei laufende Hunde sorgen bei Jägern zunehmend für Verdruss.
Ekkehart Brakelmann, Vorsitzender des Hegering Sprockhövel, erklärt gegenüber der Sprockhöveler Zeitung: „Seit langer Zeit häufen sich Beschwerden bei Landwirten, Jagdausübungsberechtigten, bei uns, dem Hegering wie auch bei der Unteren Jagdbehörde der Kreisverwaltung. Hundehalter gewähren ihren Vierbeinern auf Wiesen, Weiden und Äckern Auslauf.” Durch diese Beunruhigung traue sich kein Muttertier seinen Nachwuchs dort abzulegen oder groß zu ziehen. Auch die Jagdgenossenschaft sei, unterstreicht Brakelmann.
Landwirte beklagten sich zunehmend über minderwertige Qualität der Ernte, durch übermäßigen Hundekot und Hundehalter verursachten Trampelpfade im Gras , was zu Mindererträgen führe.
Herbert Buchenauer von der Jagdbehörde Schwelm sowie Ekkehart Brakelmann weisen nach dem Landschaftsgesetz von NRW auf das Betretungsverbot von landwirtschaftlichen Nutzflächen hin. Brakelmann: „Das bedeutet, Wiesen, Weiden und Äcker dürfen weder von Hunden noch von deren Halter betreten werden.” Die Rückzugszonen für wild lebende Tiere würden immer kleiner. Es sei deshalb von großer Bedeutung, dass das Wild nicht noch weiter beunruhigt werde. Vorsätzliches Hetzen von Tieren durch Hunde erfülle den Straftatbestand der Wilderei.
Brakelmann: „Wir bitten eindringlich um Einhaltung der Vorgaben und ausschließliche Benutzung der Hundewiesen oder öffentlicher Wege. Auch über die Verordnung der Stadt über das Führen von Hunden sollten sich Hundehalter informieren.“