Die Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros ist in Niedersprockhövel nicht erwünscht. Einwohner, Politik und Stadt lehnen das ab.

Seit Monaten läuft ein Gerichtsverfahren, das noch nicht entschieden ist. Das erste Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg wurde von der Stadt gewonnen. Da der Spielhallenbetreiber Berufung einlegte, haben jetzt die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster das letzte Wort. Hintergrund ist: Ein Immobilienbesitzer von der Hauptstraße hat einen Pächter gefunden, der in leerstehenden Räumen eines Ladenlokals einen Spielsalon betreiben möchte. Schon im Jahr 2001 lag der Stadt ein Antrag zur Errichtung von zwei Spielhallen und einem Internetcafé an der Hauptstraße vor. Auch damals lehnte die Verwaltung das Vorhaben ab und verwies auf den Bebauungsplanentwurf Nr. 63 Hauptstraße. Der Planentwurf wurde bereits 1986 aufgestellt und ortsüblich bekannt gemacht. Schon damals hatte die Politik beschlossen, nach Paragraph 1 Abs. 5 der Baunutzungsverordnung, Tankstellen, Gartenbaubetriebe sowie Vergnügungsstätten – dazu zählen auch Spielhallen – von der Ansiedlung in dem Mischgebiet auszuschließen. Das Bebauungsplanverfahren ruhte zunächst bis zum Jahr 2001. Danach wurden zahlreiche Arbeiten durchgeführt. Unter anderem wurden in den Entwurf die Ergebnisse eines Einzelhandelsgutachtens eingearbeitet.

Wie es damals hieß, könne von der Ansiedlung einer Spielhalle, die bis dahin in Sprockhövel nicht vorhanden war, „eine Vorbildwirkung“ ausgehen, die zu erheblichen städtebaulichen Spannungen führen könnten. Die Einrichtung einer Spielhalle widerspreche den Planungsabsichten der Stadt. Daraufhin beschloss der Rat eine Veränderungssperre. Diese trat allerdings nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft und wurde im September 2009 abermals vom Gemeinderat beschlossen.

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragte die Verwaltung im November 2009 damit, eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Beigeordneter Bernd Woldt erinnerte sich und erklärte gestern auf Anfrage: „Schon im Vorfeld der Bürgerbeteiligung gingen bei der Stadt schriftlich und fernmündlich in sehr großer Anzahl Stellungnahmen und Proteste ein, die sich gegen eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten aussprachen. Vielfach auch aus Gründen des Jugendschutzes.“

Nun soll das Planverfahren abgeschlossen werden und Rechtskraft erlangen.