Verwaltung reagiert auf Wahltermine flexibel.
Die Klage von SPD und Grünen gegen den von der Landesregierung festgelegten Termin der Kommunalwahl wiesen die Richter des NRW-Verfassungsgerichts gestern zurück.
Der Hauptwahlbeamte der Stadt, Bürgermeister Dr. Klaus Walterscheid (SPD), hatte auf ein anderes Ergebnis gehofft. Doch er merkte in einer ersten Stellungnahme gegenüber der Sprockhöveler Zeitung an, dass er es sich zu eigen gemacht habe, Gerichtsentscheide nicht zu kommentieren. Nun wird am 7. Juni das Europaparlament gewählt, am 30. August entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung der Gemeindeparlamente und Kreistage sowie darüber, wer Bürgermeister und Landrat wird.
Gut vier Wochen später werden die Sprockhövler dann mit ihrer Erst- und Zweitstimme an den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag mitwirken.
Was den Bürgermeister dann doch noch ein wenig ärgert, ist die Tatsache, dass die Verfassungsrichter auch die Stichwahl zwischen den Bürgermeisterkandidaten gestrichen haben. „Die Stichwahl war ein demokratisches Mittel, eine deutliche Entscheidung herbei zu führen”, so Walterscheid. In der Verwaltung wurden die Urnengänge bislang so vorbereitet, dass je nach Richterspruch man flexibel reagieren kann.